Zusammenfassung in der SZ (Forum)

Herbert, Friday, 15.11.2024, 09:16 (vor 27 Tagen) @ Kraiburger

trotzdem bleibt die frage, ob hasan dann zahlt, wenn seine bedingung nicht erfüllt wird.


Natürlich zahlt er, er hat ja keine Alternativen. Er muss sein Investement schützen. Und genau deshalb will er ja diese Klausel drin haben!

Sechzig sitzt da meiner Meinung nach am längeren Hebel!

Würdest Du das auch so sehen wenn Du einen Darlehensvetrag vorliegen hast der mit 50+1 Konform geht, die Satzung einhält und Du unterschreibst den dann nicht weil "möchte ich nicht unterschreiben da mir die Klauseln nicht gefallen", dann, aus welchen Gründen auch immer (evtl. auch nur "hab übersehen, das es wirklich so schnell gehen muss") der Geschäftsführer der KgaA Insolvenz anmeldet und danach dann ein Anwalt (an Deine Privatadresse) ein Schreiben bzgl. Schadensersatz schickt bei dem Du weißt, dass Dein komplettes Privatvermögen drauf geht wenn ein Gericht das ähnlich sieht?


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