Zusammenfassung in der SZ (Forum)

lustiger_hans, Thursday, 14.11.2024, 08:30 (vor 11 Tagen) @ Herbert


1. den Vertrag "unter Vorbehalt der Zustimmung des Verwaltungsrates für die Bestellung des Geschäftsführers" unterschreiben. -> Anscheinend "falsch" lt. Dir und dem Verwaltungsrat


In ALLEN Konstellationen, in denen ich bisher solche Vorbehalte gesehen habe, war die Zustimmung im Grunde eher eine Formalität bzw quasi schon im Vorfeld abgeklärt oder zumindest absolut klar.

Dieser Fall liegt anders: Eine Ablehnung war im Rahmen des (sehr) Möglichen. Derweilen ergeben sich aber aus dem Vertrag bereits die ersten Folgen, bevor er überhaupt so richtig gültig ist.

Das führt nun dazu, dass man die Freiheit des Entscheidungsgremiums einschränkt oder es zumindest versucht.

Damit entstehen 3 Varianten:

- Zustimmung, um Probleme aus der Ungültigkeit des Vertrages zu vermeiden. Das Gremium ist jetzt erfolgreich umgangen und kann ab sofort ignoriert werden; man würde sich also selber abschaffen

- Ablehnung: Alle negativen Konsequenzen aus dem abgelehnten Vertrag werden nun dem Gremium angelastet, obwohl es wer anderes versemmelt hat.

- Vertrag nicht zur Abstimmung stellen: Da die Grundannahme des Vertrages (das Gremium stimmt eh zu) nicht richtig ist, stimmt man nicht darüber ab. Der Vertrag ist dadurch nicht gültig, das Problem ist aber an die dafür Verantwortlichen zurücküberwiesen.

In der vorliegenden Situation kommen für mich nur 2 und 3 in Frage, um sich als Gremium nicht lächerlich zu machen.


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