Zusammenfassung in der SZ (Forum)
Da muss sich dar Verwaltungsrat aber auch mal entscheiden, will man "mitschnabeln" / mit entscheiden oder nur nachträglich genehmigen / zustimmen? Wenn das Präsidium sagt, wie jetzt geschehen, bitte lieber Verwaltungsrat, hier ist der Geschäftsführer auf den sich die Gesellschafter geeinigt haben. Bitte stimmt der Personalie zu damit der Beirat den Geschäftsführer absegnen kann (immerhin sitzen im Beirat auch e.V. Mitglieder die gleichzeitig im Verwaltungsrat sitzen) dann sehe ich da nichts falsches. Vor allem, wenn der Beirat einen Beschluss fasst, dann müsste der unter der aufschiebenden Bedingung der Zustimmung des Verwaltungsrates abgeschlossen werden. Dieses Vorgehen hat, bei der Unterschrift des Präsidiums auf dem Vertrag mit HAM, dem Verwaltungsrat nicht gefallen und beim Beirat soll das jetzt die Voraussetzung sein um über die Personalie zu entscheiden. Für mich ganz klar eine Ausrede und zeigt, dass der Verwaltungsrat hier nicht entscheiden möchte. Halt für mich ein "wasch mich aber mach micht nicht nass" bzw. der Verwaltungsrat möchte "mitschnabeln" / mit verhandeln / mit entscheiden aber ja nich öffentlich und ohne Verantwortung.
Was hat das mit "Mitschnabeln" zu tun?
Meines Wissen nach - und bitte korrigiere mich, wenn ich falsch liege - gibt (oder gab) es zur Bestellung eines KGaA-GF einen klar definierten Prozess:
1.) Der Beirat der Geschäftsführungs-GmbH fasst einen Beschluss.
2.) Das Präsidium fasst einen Beschluss, den es sich vorher vom VR hat abnicken lassen.
Laut Mitteilung des VR gibt es bisher noch keinen Beschluss des Beirats, was das Präsidium in seiner Mitteilung übrigens auch nicht bestritten hat.
Daher fehlt nach meiner Interpretation schon allein die formelle Grundlage, auf der das Präsidium überhaupt einen Beschluss zum neuen GF hätte fassen können.
Natürlich kann man jetzt sagen, die Reihenfolge ist doch völlig wurscht. Dann braucht man sich aber auch an sonstige Vereinbarungen nicht mehr zu halten.