Zusammenfassung in der SZ (Forum)
Was hat das mit "Mitschnabeln" zu tun?
Meines Wissen nach - und bitte korrigiere mich, wenn ich falsch liege - gibt (oder gab) es zur Bestellung eines KGaA-GF einen klar definierten Prozess:
Korrektur unten
1.) Der Beirat der Geschäftsführungs-GmbH fasst einen Beschluss.
2.) Das Präsidium fasst einen Beschluss, den es sich vorher vom VR hat abnicken lassen.Laut Mitteilung des VR gibt es bisher noch keinen Beschluss des Beirats, was das Präsidium in seiner Mitteilung übrigens auch nicht bestritten hat.
Daher fehlt nach meiner Interpretation schon allein die formelle Grundlage, auf der das Präsidium überhaupt einen Beschluss zum neuen GF hätte fassen können.Natürlich kann man jetzt sagen, die Reihenfolge ist doch völlig wurscht. Dann braucht man sich aber auch an sonstige Vereinbarungen nicht mehr zu halten.
Nein, die Reihenfolge ist nicht wurscht aber die Reihenfolge ist wie folgt:
1. Das Präsidium einigt sich mit dem anderen Gesellschafter auf einen Geschäftsführer. Ist geschehen, halt nicht nur "einfach so", sondern mit Vertrag.
2. Das Präsidium fragt den Verwaltungsrat ob die Personalie (auf die sich die Gesellschafter geeinigt haben) die Zustimmung des Verwaltungsrates hat. Dies ist geregelt in unserer Satzung in Punkt 11.3.6 Im Innenverhältnis gilt: Das Präsidium hat die vorherige Zustimmung des Verwaltungsrats einzuholen bei:
...
c) Beschlussfassung in Anteilseignerversammlungen der Gesellschaften über die Bestellung von Geschäftsführungs- und/oder Aufsichtsorganen;
...
3. Der Beirat (bzw. die Mitglieder des Beirates die der e.V. stellt) macht das, was Präsidium in 1. ausgehandelt hat und der Verwaltungsrat in 2. genehmigt hat. Aktuell fehlt die Genehmigung aus 2.
Wenn es so wäre, wie Du sagst, dann wäre der Geschäftsführer schon eingetragen (im Handelsregister und voll handlungsfähig) und erst dann würde der Verwaltungsrat gefragt werden.