noch keine entscheidung in sachen hiltmair (Forum)
Ich lese das so: Der VR wurde im Vorfeld nicht gefragt, daher war eine Unterschrift unter die Vereinbarung durch das Präsidium grundsätzlich nicht satzungsgemäß möglich; also braucht der VR garnicht drüber abstimmen, da der Vorgang bereits an sich inkorrekt war. Und jetzt schauts, dass ihr den Mist gradebiegts....
Sehe ich genauso.Im Grunde ist die Mitteilung der freundlich formulierte Hinweis des VR, dass er vom Präsidium übergangen und damit gegen die Satzung verstoßen wurde.
Als noch verheerender empfinde ich allerdings den Umstand, dass dem Präsidium die 50+1-Regel offenbar nicht mehr sonderlich wichtig zu sein scheint.
Mich würde interessieren, ob in dem Papier mit der HAM die Zustimmung des VR als gegeben, oder als aufschiebende Bedingung formuliert ist. Im ersteren Fall könnte es ja sein, dass das ganze wirksam ist, sofern der Zustimmungsvorbehalt nur im Innenverhältnis des eV geregelt ist. Dann hätte das schon eine neue Qualität. Aber bringt ja nix, drüber zu spekulieren. Wir werden es erfahren, weil in jedem Fall eskalierts jetzt mal wieder...