Zusammenfassung in der SZ (Forum)
Der Vertrag ist unabhängig einer Zustimmung des Verwaltungsrates gültig. Aber noch mal zu Deiner "Vorstellung wie es laufen soll". Heißt das, das ein Verkauf von Anteilen an wen auch immer (da muss auch die Mitgliederversammlung zustimmen) nur so erfolgen darf, dass vor dem Verkauf die Mitgliederversammlung
1. beim Vertrag mit verhandelt. Also die Konditionen aber auch den Wortlaut des Vertrages abstimmt bzw. "mitschnabelt"?
2. die Mitgliederversammlung erst zustimmt und dann darf das Präsidium den Vertrag erst unterschreiben.
Das ist extrem unrealistisch bzw. praxisfremd. Analog zu einer Zustimmung, z.B. des Kartellamtes aber auch anderer Ämter (falls erforderlich) werden Verträge sehr oft (ok, es gibt Ausnahmen wenn man wirklich viel Zeit hat) unter der aufschiebenden Bedingung der Zustimmung des jeweiligen Amtes, geschlossen. Da ist dann auch kein Amt "angepisst" bzw. dann entscheidet das Amt halt. Wichtig ist nur, dass eben der Passus im Vertrag, der genehmigungspflichtig ist, nicht vor einer Genehmigung umgesetzt wird. In unserem Fall wäre das, wenn das Präsidium, was es übrigens auch tun könnte - nicht umsonst steht in der Satzung "im Innenverhältnis" bei der Genehmigung - den Geschäftsführer über einen Beiratsbeschluss und darauf folgende Bestellung bereits im Handelsregister eingetragen hätte.
Es heißt hier "vorher". Damit kann man zwar der MV eine bereits unterschriftsreife Vereinbarung vorlegen, jedoch diese noch nicht unterschreiben. Die MV kann diesen ablehnen oder in Anträgen Änderungen verlangen (da würde es dann ziemlich kompliziert).
Da auch eine Ablehnung möglich ist, sollte auch ein halbwegs vernunftsbegabtes Präsidium den Vertrag im Außenverhältnis nicht unterschreiben, da hier ansonsten massive persönliche Haftungsrisiken drohen dürften.
Eine Vorstellung eines GF-Kandidaten ist aber davon nochmal unabhängig zu betrachten. Wenn sich jetzt also VOR einer möglichen Bestellung ein Kandidat beim VR vorstellt, damit dieser die entsprechende, von der Satzung vorgesehene, Entscheidung für das Präsidium trifft, muss der VR hier auch einen separaten Vorgang durchführen. Da ist dann das Ergebnis halt offen, insbesondere, wenn evtl. mehrere Kandidaten zur Wahl stünden.
Der Verwaltungsrat hat nicht zwischen verschiedenen Kandidaten zu entscheiden, sondern nur ob der Kandidat auf den sich die Gesellschafter geeinigt haben "ok" (für den Verwaltungsrat) ist.
In diesem Fall gab es ja durchaus die Frage, ob es zumindest einen weiteren Kandidaten gäbe. Dann wäre hier schon eine Entscheidung zwischen verschiedenen Kandidaten möglich, ggf. im Wege der Ablehnung eines der Kandidaten. Hier geht es nicht darum, sich zwischen den Gesellschaftern zu besprechen "XY wäre ein guter Kandidat" und dann den VR zu fragen, ob das Präsidium dem zustimmt. Hier wurde ein Vertrag abgeschlossen und dann der VR gefragt, ob das so ok ist. "Aufschiebende Bedingung" im Vertrag hin oder her, diese ist für mich nur dann eine Option, wenn es eine reine Formalie ist. Das ist in diesem Fall aber nicht so.