Zusammenfassung in der SZ (Forum)

lustiger_hans, Tuesday, 12.11.2024, 12:57 (vor 13 Tagen) @ Herbert

Da muss sich dar Verwaltungsrat aber auch mal entscheiden, will man "mitschnabeln" / mit entscheiden oder nur nachträglich genehmigen / zustimmen? Wenn das Präsidium sagt, wie jetzt geschehen, bitte lieber Verwaltungsrat, hier ist der Geschäftsführer auf den sich die Gesellschafter geeinigt haben. Bitte stimmt der Personalie zu damit der Beirat den Geschäftsführer absegnen kann (immerhin sitzen im Beirat auch e.V. Mitglieder die gleichzeitig im Verwaltungsrat sitzen) dann sehe ich da nichts falsches.


Der VR will nicht "mitschnabeln". Er hat eine ganz klar definierte Aufgabe.

Und damit ist auch das von dir oben beschriebene Vorgehen grundfalsch. Die Gesellschafter haben sich formal erst zu einigen, NACHDEM das Präsidium beim VR war und sich eine Zustimmung geholt hat.

Vor allem, wenn der Beirat einen Beschluss fasst, dann müsste der unter der aufschiebenden Bedingung der Zustimmung des Verwaltungsrates abgeschlossen werden.

Halte ich eben für falsch. Erst VR-Zustimmung, dann Beschluss. Eine Aufschiebende Bedingung ist ein Affront gegen den VR.

Dieses Vorgehen hat, bei der Unterschrift des Präsidiums auf dem Vertrag mit HAM, dem Verwaltungsrat nicht gefallen und beim Beirat soll das jetzt die Voraussetzung sein um über die Personalie zu entscheiden. Für mich ganz klar eine Ausrede und zeigt, dass der Verwaltungsrat hier nicht entscheiden möchte. Halt für mich ein "wasch mich aber mach micht nicht nass" bzw. der Verwaltungsrat möchte "mitschnabeln" / mit verhandeln / mit entscheiden aber ja nich öffentlich und ohne Verantwortung.


Ich würde als VR hier auch nicht entscheiden. Das Präsidium soll sich satzungsgemäß verhalten. Ansonsten kann man als VR halt auch nicht nachträglich zustimmen. Keine Entscheidung und damit keine Legitimierung dieses Vorgehens ist im Grunde das einzig mögliche Vorgehen. Damit stellt sich aber schon die spannende Frage, wie nun mit dem Vertrag umzugehen ist.

Eine Vorstellung eines GF-Kandidaten ist aber davon nochmal unabhängig zu betrachten. Wenn sich jetzt also VOR einer möglichen Bestellung ein Kandidat beim VR vorstellt, damit dieser die entsprechende, von der Satzung vorgesehene, Entscheidung für das Präsidium trifft, muss der VR hier auch einen separaten Vorgang durchführen. Da ist dann das Ergebnis halt offen, insbesondere, wenn evtl. mehrere Kandidaten zur Wahl stünden.

Oder der e.V. hat "zähneknirschend" eingesehen, dass seine Personalwahl jetzt nicht so optimal war und jetzt halt mal die HAM entscheiden lassen. Keine Ahnung ich war nicht dabei, aber als HAM hätte ich schon gesagt "Wollt Ihr jetzt wieder einen Geschäftsführer gegen uns bestellen und noch mal daneben langen?".


Joah, jetzt kann man mal HAM danebenlangen lassen. Aber bitteschön nicht mit einem offensichltich völlig ungeeigneten Kandidaten.....


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