Zusammenfassung in der SZ (Forum)

Herbert, Wednesday, 13.11.2024, 23:37 (vor 30 Tagen) @ lustiger_hans

Es heißt hier "vorher". Damit kann man zwar der MV eine bereits unterschriftsreife Vereinbarung vorlegen, jedoch diese noch nicht unterschreiben. Die MV kann diesen ablehnen oder in Anträgen Änderungen verlangen (da würde es dann ziemlich kompliziert).

Da auch eine Ablehnung möglich ist, sollte auch ein halbwegs vernunftsbegabtes Präsidium den Vertrag im Außenverhältnis nicht unterschreiben, da hier ansonsten massive persönliche Haftungsrisiken drohen dürften.

Oder halt unter "Vorbehalt der Zustimmung", das ist weder unüblich noch anderweitig problematisch.

In diesem Fall gab es ja durchaus die Frage, ob es zumindest einen weiteren Kandidaten gäbe. Dann wäre hier schon eine Entscheidung zwischen verschiedenen Kandidaten möglich, ggf. im Wege der Ablehnung eines der Kandidaten. Hier geht es nicht darum, sich zwischen den Gesellschaftern zu besprechen "XY wäre ein guter Kandidat" und dann den VR zu fragen, ob das Präsidium dem zustimmt. Hier wurde ein Vertrag abgeschlossen und dann der VR gefragt, ob das so ok ist. "Aufschiebende Bedingung" im Vertrag hin oder her, diese ist für mich nur dann eine Option, wenn es eine reine Formalie ist. Das ist in diesem Fall aber nicht so.

Die Unterschrift auf dem / einem Vertrag mit einer "Aufschiebenden Bedingung" bzw. "unter Verbehalt der Zustimmung durch die Verwaltungsrat" ist eben keine "reine Formalie" sondern dadurch wird der / ein Vertrag erst unterschreibbar ohne gegen die Satzung (die eine Zustimmung des Verwaltungsrates fordert) zu verstoßen.

Nehmen wir mal die Option für das Präsidium:

1. den Vertrag "unter Vorbehalt der Zustimmung des Verwaltungsrates für die Bestellung des Geschäftsführers" unterschreiben. -> Anscheinend "falsch" lt. Dir und dem Verwaltungsrat

2. den Vertrag nicht unterschreiben weil verhandeln nicht mehr möglich und so (wie der Verwaltungsrat jetzt nachträglich moniert) nicht unterschreibbar. -> was kommt dann?

2a. HI lenkt ein und akzeptiert alle Änderungen im Vertrag und einen anderen Geschäftsführer und zahlt einfach noch mal so weil er einsieht, dass er mit den Etaterhöhungen ja selbst Schuld ist an "zu wenig Geld" -> wie wahrscheinlich ist das?

2b. HI lenkt nicht ein und übersieht bzw. denkt sich "die melden doch keine Insolvenz an, da hab ich noch Zeit" das Thema Insolvenz und fordert das Präsidium noch mal auf mit "Hier ist der Darlehensvertrag, ich würde zahlen, aber Eure Unterschrift fehlt noch.". Das Präsidium unterschreibt nicht, siehe 2. -> der Geschäftsführer der KgaA meldet Insolvenz an

Jetzt möchte ich bei 2b den Verwaltungsrat hören. Die sagen dann bestimmt, genau so haben wir das vom Präsidium erwartet, sehr gut, volle Rückendeckung. Oder ist es nicht doch wahrscheinlicher, dass neben den Fans, einigen Mitgliedern und der Presse nicht auch der Verwaltungsrat in diesem Fall (2b) das Präsidium kritisieren würde. Dazu kommt noch ein "netter" Brief von den Anwälten von HI an jedes Präsidiumsmitglied privat nach Hause in dem der Schadensersatz für eine Insolvenz - die nicht entstanden wäre wenn das Präsidium den Darlehensvertrag unterschrieben hätte - eingefordert wird. Übrigens von jedem Präsidiumsmitglied in voller Höhe, wobei das bei den Summen schon fast egal ist.


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