Es geht um den vertraglichen Verzicht auf 50+1 Rechte bei GF (Forum)

Herbert, Sunday, 24.11.2024, 08:29 (vor 19 Tagen) @ Linientreuer

Keine Erpressung durch HAM zulassen heißt schon keine Personalforderungen gegen Darlehn nachgeben
Und vor allem niemals nie, nie, nie irgendwas unterschreiben, das die Stellung des e.V. in der KGaA berührt oder auch nur berühren kann.
Der Auftrag der Mitgliedschaft und der wurde nicht erfüllt.
Wer die Haftung fürchtet ist nicht verpflichtet im Amt zu bleiben und zu unterschreiben.

Ja, das einzige Argument, das für mich zumindest ein wenig zählt. Problematisch dabei ist allerdings, dass

1. die Austragung aus dem Handelsregister länger dauert als die Frist zur Beantragung einer Insolvenz durch den Geschäftsführer. Und so lange ein Präsidium im Handelsregister steht ist es halt noch Präsidium. In wie weit es langt "mit sofortiger Wirkung" zurück zu treten kann ich rechtlich nicht beurteilen, bei Geschäftsführern langt es, dass man die "komplette Arschkarte" hat, da man nicht mehr unterschreiben darf aber grundsätzlich immer noch haftet.

2. spätestens der Letzte im Bunde bzw. in unserem Fall das dritte Präsidiumsmitglied nicht mehr ausgetragen wird bevor ein neues Präsidium gewählt bzw. bestellt wurde.

Daher ist ein "Wir unterschreiben nicht und treten hiermit zurück." zwar recht schnell geschrieben, aber in diesem Fall stimmt ein "geht hoid ned" leider richtig (siehe 1. und 2.).

Aber ja, der Verwaltungsrat kann ja beim Casting zum nächsten Präsidium folgendes klären:

1. ist der Kandidat bereit auch eine persönliche Haftung zu riskieren (weil er z.B. der Meinung ist, die HAM wird schon nicht klagen).

2. ist der Kandidat bereit alle seine Handlungen im Präsidium (evtl. kann der Verwaltungsrat da ja auch eine Liste was besonders wichtig ist, sonst wirds kompliziert) mit dem Verwaltungsrat vorab zu besprechen, mit dem Verwaltungsrat abzustimmen und dann nach Vorgaben des Verwaltungsrates zu handeln. Ist zwar lt. Satzuung nicht so gedacht, aber klar kann der Verwaltungsrat das so "aushandeln".

Wenn dann dieses Präsidium eingesetzt ist, wird es nur für die Verwaltungsräte etwas stressig, wenn aufgrund 2. so ca. 2-3 mal pro Woche ein Treffen statt findet - immer mit im Optimalfall allen 9 Verwaltungsräten.


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