Es geht um den vertraglichen Verzicht auf 50+1 Rechte bei GF (Forum)

Herföðr, Thursday, 21.11.2024, 11:31 (vor 22 Tagen) @ Herbert

1. im Kooperationsvertrag ist vereinbart, dass der e.V. bei allen Entscheidungen in der Geschäftsführunges GmbH auf die Wünsche / Belange der HAM Rücksicht nehmen muss (genaue Formulierung hab ich hier schon gepostet, müsste ich nachschauen).

Sich bei diesem Punkt auf den Kooperationsvertrag zu stützen ist fragwürdig. Da sind so viele Punkte aufgeführt wer sich wie verpflichtet, was unterstützt oder fördert, da hat vor allem HAM International mehrfach verstoßen. Da steht auch drinnen, dass sich HAM verpflichtet, die "ideellen, sozialen, satzungsgemäßen und gemeinnützigen Ziele" des e.V. zu fördern und unterstützen. Viele Formulierungen kann man drehen und wenden wie man möchte und was man gerade verteidigt. Deshalb gelingt es sehr einfach, sich auf den Kooperationsvertrag zu berufen und damit das Vorgehen zu verteidigen. Der e.V. hat sich verpflichtet, dass man "Rücksicht" auf Belange der HAM nimmt und Entscheidungen in "enger und partnerschaftlicher Abstimmung" trifft. Ja, meinetwegen. Dafür gibt es seit Jahren den Beirat. Das heißt aber nicht, dass der e.V. verzichten sollte darüber hinaus auch mal im Sinne von 50+1 bei der Bestellung / Abberufung eines Geschäftsführers das Recht zu haben als 100prozentiger Komplementär der GF GmbH letztendlich alleine zu entscheiden. Deiner Logik nach hätte der e.V. ja dann schon mehrfach dagegen verstoßen.

2. der e.V. kann weiterhin einen Geschäftsführer bestellen / abberufen / etc. "wie er möchte" er hat halt die Konsequenzen zu tragen - in dem Fall die Kündigung des Darlehensvertrages. Insbesondere der Punkt 2 ändert halt bzw. verschiebt das Problem "nicht unterschreiben" bzw. "Insolvenzantrag" halt dann in die Zukunft. Wenn man aber der Ansicht ist "die HAM lässt sein Investment doch nicht fallen, eine Insolvenz gibt es nie", dann ist das auch kein Problem, denn dann wird die HAM, trotz einer Bestellung oder Abberufung durch den e.V., ja den Darlehensvertrag nicht kündigen. Also doch alles ok.

Ja, kann er. Aber mit der Konsequenz, dass man dann auch für die dann folgende Insolvenz verantwortlich ist. Also nein, nicht wie er möchte. Ja, mit der Folge, dass dann der e.V. die Insolvenz verschuldet hat. Weil man sich nicht an den Vertrag hält. Zudem besteht jetzt die Gefahr einer ständigen Patt-Situation. Beide Seiten können jetzt munter vor sich hin blockieren. Und es gewinnt dann immer derjenige, der in der Öffentlichkeit am meisten Druck erzeugt und die schmutzigste Wäsche wäscht.

Ich verstehe weder warum man diese Entscheidung getroffen hat, noch verstehe ich, dass man das verteidigt. Bei HAM International lacht man sich in jedem Fall ins Fäustchen. Die Taktik, die da gefahren wird, ist klar erkennbar. Der Putsch (Bündnis Zukunft) ist gescheitert. Also versucht man nun den Mutterverein von innen heraus zu zerlegen. Das gelingt zumindest in der aktuellen Phase ganz gut. Die Bodenplatte ist nun gelegt. Die nächsten Schritte sind sehr vorhersehbar.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion