Es geht um den vertraglichen Verzicht auf 50+1 Rechte bei GF (Forum)

harie(uneingeloggt) @, Saturday, 23.11.2024, 10:42 (vor 1 Tag, 22 Stunden, 11 Min.) @ Herbert

...also ganz so einfach ist die Sache mit der persönlichen Haftung nicht.


Na, dann ist ja alles gut und jedes Präsidium, das aktuell oder auch ein "neues" Präsidium kann jetzt oder in der Zukunft einfach nein zu einem Darlehensvertrag sagen wenn die Bedingungen nicht passen und dann, ohne eine persönliche Haftung befürchten zu müssen, die KgaA ohne positive Forführungsprognose da stehen lassen. Kannst Du das nicht dem Präsidium schreiben und auch gleich Deine Berufshaftpflichtversicherung (ich gehe jetzt mal davon aus, dass Du Anwalt bist) mit dazu lagen, falls doch was schief gehen sollte.

Mei Herbert sei halt ned glei beleidigt.

Dann kann HAM beim nächsten Darlehn ja die Übertragung des NLZ in die KGaA verlangen oder die Besetzung des Beirats so wie es ihm passt. Der Fantasie sind da ja keine Grenzen mehr gesetzt.

Kein Präsidium wird einfach Nein zu einem Darlehen der HAM sagen, wenn die Bedingungen keine Schlechterstellung des e.V. als alleiniger Gesellschafter in der GF-GmbH beinhaltet.

Also niemand behauptet dass man das einfach so macht. Aber generell mit dem Totschlagargument "Haftung" alles weg zu bügeln ist genauso wenig seriös.
Eine Gesellschafterhaftung entsteht nicht allein durch Ablehnung eines Darlehens zur kurzfristigen und damit nicht nachhaltigen Beseitigung eines Insolvenzgrundes.

Im Gegenteil, mit dem Darlehensvertrag wird für künftige Präsidien tatsächlich erst ein erhöhtes Haftungsrisiko geschaffen. Denn durch Eingriff eines Gesellschafters in die Geschäfte der Gesellschaft der zur Kündigung eines Darlehens führt und damit einen Insolvenzgrund auslöst, sind in der Tat Grund für eine persönliche Haftung des Gesellschafters. Stichwort Existenzvernichtung.

Witzig ist doch, dass 2011 und 2017 jedes mal gesagt wurde geht ned wegen persönlicher Haftung. Und 2 3 Jahre später dann, Ja wir hätten vielleicht doch lieber Insolvenz anmelden sollen, möglich wäre es da schon gewesen.


Nur das kein falscher Verdacht aufkommt.
Ich bin kein Freund einer Insolvenz der KGaA. Ich glaube tatsächlich dass es auch einen anderen Weg gibt das Gegeneinander aufzulösen.

Aber ich bin auch kein Freund von Totschlagargumenten um ein einfach immer weiter so zu rechtfertigen, bis zur totalen faktischen Handlungsunfähigkeit des Vereins. Und damit jeden weiteren Versuch mit HAM einen Konsens zu finden von Anfang an zu erschweren, bis zu dem Punkt wo er sagen kann, "Warum soll ich Dir irgendwo entgegenkommen? Du hast soviel vertragliche Verpflichtungen, dass Du die nächsten 50 Jahre nur noch das tun kannst was ich sage."
Da nützt dann auch formell 50+1(Weisungsrecht) nichts mehr, wenn jede Weisung an den GF einen Verstoß gegen eine vertragliche Verpflichtung gegenüber HAM führt und irgend ein Darlehen kündbar macht.

Wofür ich aber insbesondere kein Verständnis habe, wenn diese Verpflichtungen immer dann besonders leicht von der Hand zu gehen scheinen, wenn die Konsequenzen erst die Nachfolger zu tragen haben. Siehe Schneider, siehe Cassalette und leider jetzt auch Robert.

Anstatt mit HAM einen Weg zu suchen der das Gesamtkonstrukt KGaA nachhaltig auf eine planbare und handlungsfähige Basis stellt, begibt man sich mit kurzfristigen Überbrückungslösungen und kleinkariertem Kompetenzgeschacher in immer größere Probleme.
Und dann wundert man sich wenn man schon über bezahlte Präsidenten nachdenken muss um überhaupt noch jemanden zu finden der sich das dann noch antut.

Wie auch immer. Solange ein solches Darlehen nicht Teil eines Sanierungsplanes ist, sehe ich jedenfalls keinen Grund bei Ablehnung eine Gesellschafterhaftung durch den Insolvenzverwalter erfolgreich zu gestalten. Zumal Darlehen zwar kurzzeitig einen Insolvenzgrund(Liquidität) beseitigen, jedoch zeitgleich einen anderen Insolvenzgrund(weitere Überschuldung) erzeugen.

Da komm ma halt ned zamm.


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