Es geht um den vertraglichen Verzicht auf 50+1 Rechte bei GF (Forum)

Herbert, Thursday, 21.11.2024, 16:09 (vor 4 Tagen) @ Herföðr

... Dafür gibt es seit Jahren den Beirat. Das heißt aber nicht, dass der e.V. verzichten sollte darüber hinaus auch mal im Sinne von 50+1 bei der Bestellung / Abberufung eines Geschäftsführers das Recht zu haben als 100prozentiger Komplementär der GF GmbH letztendlich alleine zu entscheiden. Deiner Logik nach hätte der e.V. ja dann schon mehrfach dagegen verstoßen.

Der e.V. hat nicht auf sein Recht verzichtet, sondern nur unterschrieben, dass, wenn er sein Recht wahrnimmt die HAM das Recht hat den Darlehensvertrag zu kündigen. Und ja, nach meiner Logik haben beide Parteien, die HAM und der e.V., in verschiedenen Situationen gegen den Kooperationsvertrag verstoßen.

Ja, kann er. Aber mit der Konsequenz, dass man dann auch für die dann folgende Insolvenz verantwortlich ist. Also nein, nicht wie er möchte. Ja, mit der Folge, dass dann der e.V. die Insolvenz verschuldet hat. Weil man sich nicht an den Vertrag hält. Zudem besteht jetzt die Gefahr einer ständigen Patt-Situation. Beide Seiten können jetzt munter vor sich hin blockieren. Und es gewinnt dann immer derjenige, der in der Öffentlichkeit am meisten Druck erzeugt und die schmutzigste Wäsche wäscht.

Nein, die Konsequenz einer 50+1 Entscheidung für oder gegen einen Geschäftsführer durch den e.V. ist nicht die Insolvenz, sondern des Recht für die HAM den Darlehensvertrag zu kündigen. Daher ist, wenn man so will, der e.V. maximal "der Auslöser" und da sehe ich eher die "Nicht-Einigung" als Auslöser, aber nicht der Verursacher einer Insolvenz. Die Insolvenz bzw. die Verpflichtung des Geschäftsführers diese zu "beantragen" entsteht durch die Kündigung des Darlehensvertrag, falls dadurch die positive Fortführungsprognose nicht mehr gegeben ist.

Ich verstehe weder warum man diese Entscheidung getroffen hat, noch verstehe ich, dass man das verteidigt. Bei HAM International lacht man sich in jedem Fall ins Fäustchen. Die Taktik, die da gefahren wird, ist klar erkennbar. Der Putsch (Bündnis Zukunft) ist gescheitert. Also versucht man nun den Mutterverein von innen heraus zu zerlegen. Das gelingt zumindest in der aktuellen Phase ganz gut. Die Bodenplatte ist nun gelegt. Die nächsten Schritte sind sehr vorhersehbar.

Wenn man (das Präsidium) diese Entscheidung nicht so, sondern anders, also "Nein, wir unterschreiben den Vertrag nicht", getroffen hätte, dann gäbe es keinen Darlehensvertrag (der e.V. unterschreibt den Darlehensvertrag nicht) und dann, bzw. nur dann, wäre der e.V. (bzw. das Präsidium) dafür verantwortlich gewesen wenn keine positive Fortführungsprognose erteilt wird und damit der Geschäftsführer eine Insolvenz anmelden muss.

Und ja, ich gebe Dir recht, dass das alles nicht schön ist und ja, das darf man auch hinterfragen, aber ob das in der Öffentlichkeit passieren muss, ist halt ein anderes Thema und für diese Entscheidung "Unterschrift auf dem Darlehensvertrag" (und damit eine Vermeidung einer Insolvenz) muss / darf sich das Präsidium verantworten. Es gibt aber, meiner Meinung nach, gute Gründe (siehe oben) für die Unterschrift bzw. die Vermeidung einer Insolvenz aber ich verstehe auch, dass man das anders sehen kann.


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