Es geht um den vertraglichen Verzicht auf 50+1 Rechte bei GF (Forum)

Herbert, Sunday, 24.11.2024, 08:11 (vor 20 Tagen) @ harie(uneingeloggt)

Mei Herbert sei halt ned glei beleidigt.

Bin nicht beleidigt, nur immer wieder überrascht, wer alles "so gar keinen Grund für eine persönliche Haftung" sieht. Aber leider sind das halt immer Menschen die in keiner persönlichen Haftung stehen.

Dann kann HAM beim nächsten Darlehn ja die Übertragung des NLZ in die KGaA verlangen oder die Besetzung des Beirats so wie es ihm passt. Der Fantasie sind da ja keine Grenzen mehr gesetzt.

Ja, das ist ein Problem, wobei dafür ja eben Zustimmungspflichtige Geschäfte in der Satzung geregelt sind und beides "Beirat" und "Immobilienübertragung" wären zustimmungspflichtig und ja, dann ist (wenn sehr kurzfristig) der Verwaltungsrat (oder bei weiteren Anteilen an der KgaA, die Mitgliederversammlung - falls der Verwaltungsrat zustimmt) da halt nicht zustimmen.

Also niemand behauptet dass man das einfach so macht. Aber generell mit dem Totschlagargument "Haftung" alles weg zu bügeln ist genauso wenig seriös.
Eine Gesellschafterhaftung entsteht nicht allein durch Ablehnung eines Darlehens zur kurzfristigen und damit nicht nachhaltigen Beseitigung eines Insolvenzgrundes.

Sehe ich anders, wenn ein Darlehensvertrag auf dem Tisch liegt und Du nicht unterschreibst, dadurch keine positive Fortführungsprognose erteilt wird und dann der Geschäftsführer Insolvenz anmeldet, dann würde ich (wenn ich noch Geld von der KgaA bekommen würde, oder sonstige Nachteile durch die Insolvenz habe) versuchen denjenigen in Haftung zu nehmen, der den Vertrag nicht unterschreibt. Ob das dann gerichtlich durchsetzbar ist, ist ein anderes Thema.

Witzig ist doch, dass 2011 und 2017 jedes mal gesagt wurde geht ned wegen persönlicher Haftung. Und 2 3 Jahre später dann, Ja wir hätten vielleicht doch lieber Insolvenz anmelden sollen, möglich wäre es da schon gewesen.

Hat das dann 2-3 Jahre später einer derjenigen gesagt, der im Präsidium in persönlicher Haftung gestanden wäre?

Nur das kein falscher Verdacht aufkommt.
Ich bin kein Freund einer Insolvenz der KGaA. Ich glaube tatsächlich dass es auch einen anderen Weg gibt das Gegeneinander aufzulösen.

Der da wäre?

Aber ich bin auch kein Freund von Totschlagargumenten um ein einfach immer weiter so zu rechtfertigen, bis zur totalen faktischen Handlungsunfähigkeit des Vereins. Und damit jeden weiteren Versuch mit HAM einen Konsens zu finden von Anfang an zu erschweren, bis zu dem Punkt wo er sagen kann, "Warum soll ich Dir irgendwo entgegenkommen? Du hast soviel vertragliche Verpflichtungen, dass Du die nächsten 50 Jahre nur noch das tun kannst was ich sage."
Da nützt dann auch formell 50+1(Weisungsrecht) nichts mehr, wenn jede Weisung an den GF einen Verstoß gegen eine vertragliche Verpflichtung gegenüber HAM führt und irgend ein Darlehen kündbar macht.

Ja, nur wo ist Deine Lösung?

Wofür ich aber insbesondere kein Verständnis habe, wenn diese Verpflichtungen immer dann besonders leicht von der Hand zu gehen scheinen, wenn die Konsequenzen erst die Nachfolger zu tragen haben. Siehe Schneider, siehe Cassalette und leider jetzt auch Robert.

ok, kann man so sehen.

Anstatt mit HAM einen Weg zu suchen der das Gesamtkonstrukt KGaA nachhaltig auf eine planbare und handlungsfähige Basis stellt, begibt man sich mit kurzfristigen Überbrückungslösungen und kleinkariertem Kompetenzgeschacher in immer größere Probleme.

Und wie "sucht man mit der HAM einen Weg um eine planbare und handlungsfähige Basis" zu haben?

Und dann wundert man sich wenn man schon über bezahlte Präsidenten nachdenken muss um überhaupt noch jemanden zu finden der sich das dann noch antut.

Wir haben doch immer eh zu viele Kandidaten und einige wollen eine Auswahl in der Mitgliederversammlung.

Wie auch immer. Solange ein solches Darlehen nicht Teil eines Sanierungsplanes ist, sehe ich jedenfalls keinen Grund bei Ablehnung eine Gesellschafterhaftung durch den Insolvenzverwalter erfolgreich zu gestalten. Zumal Darlehen zwar kurzzeitig einen Insolvenzgrund(Liquidität) beseitigen, jedoch zeitgleich einen anderen Insolvenzgrund(weitere Überschuldung) erzeugen.

Die Darlehen sind nachrangig, also keine weitere Überschuldung (im Sinne einer Überschuldung nach Insolvenzrecht), daher Liquidität + und Überschuldung neutral.

Da komm ma halt ned zamm.

Ja, ist aber auch nicht schlimm. ;-)


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