Es geht um den vertraglichen Verzicht auf 50+1 Rechte bei GF (Forum)

Herbert, Friday, 22.11.2024, 21:53 (vor 2 Tagen) @ harie(uneingeloggt)

...also ganz so einfach ist die Sache mit der persönlichen Haftung nicht.

Na, dann ist ja alles gut und jedes Präsidium, das aktuell oder auch ein "neues" Präsidium kann jetzt oder in der Zukunft einfach nein zu einem Darlehensvertrag sagen wenn die Bedingungen nicht passen und dann, ohne eine persönliche Haftung befürchten zu müssen, die KgaA ohne positive Forführungsprognose da stehen lassen. Kannst Du das nicht dem Präsidium schreiben und auch gleich Deine Berufshaftpflichtversicherung (ich gehe jetzt mal davon aus, dass Du Anwalt bist) mit dazu lagen, falls doch was schief gehen sollte.


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