Es geht um den vertraglichen Verzicht auf 50+1 Rechte bei GF (Forum)

Herbert, Thursday, 21.11.2024, 09:49 (vor 23 Tagen) @ friedhofstribüne

Das ist jetzt aber schon sehr "einfach" gedacht:

Ich mag einfach gedacht.

Ich auch, ist nur manchmal nicht zielführend, eigentlich wollte ich "zu kurz" gedacht schreiben aber das braucht noch mehr Erklärung, daher wars dann "einfach" gedacht. Evtl. ein Fehler von mir.

Vor allen Dingen nachdem diese ganzen Formalien ja gerne vom inhaltlichen ablenken, vielleicht auch ablenken sollen.

Nein, aber Formalien gehören auch zum "Inhalt" bzw. wenn die Formalien eingehalten werden gibt es halt evtl. keinen "rechtssicheren Inhalt".

Laut den meisten Quellen hat das Präsidium ein Konstrukt unterschrieben, welches es dem Investor erlaubt seine Forderungen aus dem Darlehensvertrag fällig zu stellen, sollte sich der Verein erdreisten ohne seine Erlaubnis den GF zu bestimmen oder zu feuern. Obwohl das den DFB/DFL Statuten bzgl. 50+1 entspricht, führt es den Grundgedanken von 50+1 eigentlich ad absurdum.

Da bin ich sehr nah bei Dir, allerdings stört mich, dass Du folgendes nicht berücksichtigst:

1. im Kooperationsvertrag ist vereinbart, dass der e.V. bei allen Entscheidungen in der Geschäftsführunges GmbH auf die Wünsche / Belange der HAM Rücksicht nehmen muss (genaue Formulierung hab ich hier schon gepostet, müsste ich nachschauen).

2. der e.V. kann weiterhin einen Geschäftsführer bestellen / abberufen / etc. "wie er möchte" er hat halt die Konsequenzen zu tragen - in dem Fall die Kündigung des Darlehensvertrages.

Insbesondere der Punkt 2 ändert halt bzw. verschiebt das Problem "nicht unterschreiben" bzw. "Insolvenzantrag" halt dann in die Zukunft. Wenn man aber der Ansicht ist "die HAM lässt sein Investment doch nicht fallen, eine Insolvenz gibt es nie", dann ist das auch kein Problem, denn dann wird die HAM, trotz einer Bestellung oder Abberufung durch den e.V., ja den Darlehensvertrag nicht kündigen. Also doch alles ok.

Täusch ich mich, oder hat nicht sogar Hr. Bay unter donnernden Applaus behauptet 50+1 sei unverhandelbar? Zumindest kann ich mich deutlich an diesen einhelligen Tenor auf der MV erinnern. Knapp 4 Monate später kann sich jeder selbst ein Bild davon machen, was diese Aussagen wert waren.

Je nach Sichtweise auch immer noch so richtig. Wenn er jetzt gesagt hätte "Ich stehe voll hinter dem e.V., aber eine private Haftung für eine Insolvenz sowie evtl. Auswirkungen auf meine Tätigkeit als Wirtschaftsprüfer werde ich nicht riskieren." dann wäre das noch etwas "klarer" formuliert. Ist aber halt nicht so "werbewirksam" ;-) auf der Mitgliederversammlung.

Seit 2016 war ich nicht mehr so angepisst und enttäuscht von unserem Verein. Und da ist es mir egal, ob der Hinz den Kunz informieren muss, oder der eine den anderen vorher oder nachher fragen soll. Gerade fühlt es sich so an, als ob der Verein nach 2011 zum zweiten Mal verkauft wurde. Natürlich kann man sich auch darüber streiten wer wo und wie gschaftlt, oder wer welche Kompetenzen überschreitet.

Oder man unterhält sich darüber welche Konsequenzen für handeln oder nicht handeln man im privaten / persönlichen Bereich von einem Präsidium bzw. jedem einzelnen Menschen im Präsidium erwartet.


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