Es geht um den vertraglichen Verzicht auf 50+1 Rechte bei GF (Forum)

Herbert, Thursday, 21.11.2024, 16:21 (vor 20 Tagen) @ harie(uneingeloggt)

Die Frage ist halt, ist die "Haftung" eines Präsidiums (aktuell), wenn ein vorliegender Darlehensvertrag mit einer (wenn man so will auch durchaus "verständlichen" Forderung von Seiten HAM) Klausel die 50+1 Konform ist, nicht unterschrieben wird, gegeben. Ich sehe das ganz klar gegeben, denn

1. ein Darlehensvertrag liegt vor.
2. dieser "entspricht" 50+1 (wenn auch "scheiße").
3. mit der Unterschrift unter dem Darlehensvertrag ist die positive Fortführungsprognose gegeben und damit die Insolvenz vom Tisch.
4. bei einer Verweigerung der Unterschrift unter dem Darlehensvertrag ist die positive Fortführungsprognose nicht gegeben und damit muss der Geschäftsführer Insolvenz anmelden.

Das (bzw. 4.) würde ich, wenn ich als Präsidium verantwortlich bin, aus folgenden Gründen nicht riskieren:

1. persönliche Haftung gegenüber Gläubigern (in einer Insolvenz immer schlecht für Gläubiger), Sponsoren (keine Ahnung wie da die Verträge ausschauen, aber "glücklich" sind die bestimmt auch nicht) und der HAM (ok, die kann man "verhindern" / abmildern indem man selbst einen Darlehensvertrag vorlegt - ohne diese Klausel - und sagt "hier unser Vorschlag und damit wäre die Insolvenz vom Tisch").
2. öffentliche Kritik am Vorgehen durch diverse Fans bzw. die Mitglieder. Ich könnte mir vorstellen, dass nicht alle Mitglieder und schon gar nicht alle Fans der Meinung sind, dann "riskiert" halt eine Insolvenz.
3. je nachdem welchen Job man als "Mensch" im Präsidium hat wirkt sich "das herbeiführen einer Insolvenz" (manchmal reicht auch schon die "Anklage" ohne Verurteilung) durchaus auf den beruflichen Bereich aus. Ein Wirtschaftsprüfer, der eine Insolvenz "zu verantworten hat" ist ebenso wie ein Geschäftsführer nicht mehr "so glücklich".


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