Es geht um den vertraglichen Verzicht auf 50+1 Rechte bei GF (Forum)

harie(uneingeloggt) @, Thursday, 21.11.2024, 14:14 (vor 4 Tagen) @ Observer

Deinen ausführlichen Statement und dem Schlussabsatz entnehme ich, dass eigentlich nichts von Belang passiert ist.

Warum dann die ganze Aufregung?

Warum ich nicht glaube dass HAM das Darlehen kündigen würde ist, dass es für HAM ja nicht zielführend ist eine Insolvenz zu provozieren, wo noch vor dem Insolvenzverwalter der Wirtschaftsprüfer als erste Maßnahme die Stundung eben dieses Darlehens auf den Tisch bringt um dadurch die Fortführung als wieder wahrscheinlich zu bewerten.

Völlig ausgeschlossen ist es natürlich nicht. Und da kommen wir wieder zur, vom Herbert angeführten, Verpflichtung im KO-Vertrag. Gerade diese Verpflichtung der Wahrung der Interessen der HAM würde dazu führen, dass mit der eigenmächtigen Bestellung oder Abberufung eines GFs nicht nur ein Bruch des Darlehensvertrages, sondern auch ein Verstoß gegen den KO-Vertrag vorliegen würde.

Also wäre für den Fall, dass das Darlehen tatsächlich gekündigt würde, mindestens ein Vertragsbruch eines Gesellschafters im Raum mit der genannten Konsequenz, dass dies zu einer entsprechenden Würdigung bei einer Schadenersatzforderung führen kann.
Das wird jedem künftigen Präsidium schon mit in die Tasche gegeben.

Ob das 50+1 Argument das richtige ist, darüber kann man ebenso streiten wie über das Argument der persönlichen Haftung.
Was geschieht ist das Öffnen der Büchse der Pandora. Am Ende führt es dazu, dass künftigen Präsidien prinzipiell schon mal jede Verhandlungsbasis genommen wird. Diese Klausel wird zum Standard in allen künftigen Darlehensverträgen.

Dazu kommt, dass jedes Mal wenn der Verein einen GF bestellt oder entlässt, nach Außen das Signal gesendet wird, schauts her Verträge sind bei Sechzig das Papier ned wert wo sie draufstehn.

Nicht von Belang würde ich so also nicht sagen. Akut vielleicht nicht, aber auf längere Sicht durchaus von Relevanz.


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