...das ist dann wohl eindeutig zu spät... (Forum)
Eh klar. Ich laufe auch erst zum Notar bevor ich eine außerordentliche MV einberufe.
Muhaha![]()
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Man sollte das Verhalten unserer Verantwortlicher nicht immer zum Guten verwässern. Manchmal, aber auch nur ganz selten manchmal bauen sie auch einen gehörigen Scheiß.
...apropos: Gibt es eigentlich nicht irgend welche Voraussetzungen, um eine außerordentliche MV einzuberufen? Das ist ja schließlich schweineteuer wie man hören musste.
Moment: Es ist noch keine MV einberufen. Es ist nur eine Absichtserklärung, es liegen auch keine konkreten Zahlen vor, was alles in Anteile umzuwandeln sind. Es folgen erstmal Verhandlungen und dann gibt es noch eine 60-Tage-Regel von Verkündigung der Einberufungen bis zur Abhaltung. Eine außerordentliche MV kann das Präsidium, der Verwatungsrat oder 2,5% der Mitglieder unter Angabe eines Grundes beantragen. Bei uns kommt halt jetzt einmalig noch hinzu, dass die Verwaltungsratsplätze nachzuwählen sind in der nächstmöglichen Versammlung.


