Wenn ich Mitglied wäre... (Forum)
es ist egal wieviel Anteile jemand in einer GmbH & Co KG aA hält !
Dieses Konstrukt sagt lediglich aus, dass:1. der Komplimentär (also der Eigner und Vollhafter) eine GmbH ist
2. die Komanditisten mit Aktien bedient werdendas Sagen in einer KG hat immer der Komplimentär!
Das Problem bei unserer KG ist, dass ohne die finanziellen Zuschüsse zumindest eines teils der Kommanditisten die Gesellschaft schlicht und einfach Insolvent wäre und abgewickelt werden müsste, dies möchte aber der Komplimentär (100 % Eigner: TSV München von 1860 e.V.) nicht, deshalb diese Eiertänze.
Zweites Problem ist, dass der Komplimentär als Sicherheit für die Aktienausgabe Vereinwerte hinterlegt hat (z.B. die Tennisanlage nebst Bebauung), da könnt was eng werden, aber eigentlich sollten ja alle Aktien beim Verien bleiben (sollten, nicht müssen) ....
Kleine formelle Korrektur.
Die Einlage(2,6 Mio aus Geld und Sachleistungen) kommt nicht vom Komplementär(GmbH) sondern vom e.V.. Daher ist in der KGaA der e.V.(51% Stammaktien) nicht nur mittelbar Komplementär(100% der GmbH), sondern wie die HAMG Ltd.(49% Stammaktien + 11% Vorzüge) auch unmittelbar Kommanditist.
Die KGaA hat also 3 Gesellschafter wobei der e.V. zwei Mal vertreten ist.
Der Komplementär hat dort allerdings mangels Einlage keine Stimme. Wohl aber den Zustimmungsvorbehalt zu wesentlichen Entscheidungen Kraft Gesetzes und Satzung.
