Wenn ich Mitglied wäre... (Forum)
Ist in der neuen satzung wohl auch so geregelt: vor einem weiteren anteilsverkauf muss die mv um Erlaubnis gefragt werden.
Da auf tsv1860.org aber offensichtlich eine alte satzung verlinkt ist, kann ich entsprechenden Paragraphen der Satzung auch nicht finden.
Aber die arge-rally, die der Scheich so betreibt hat schon seinen Grund...
Die Version ist datiert als "Version 18.07.2016", was soll daran "alt" sein?
http://www.tsv1860.org/verein/pdf-formulare/2016/satzung_nach_mv_19.06.2016_neu.pdf
Den entsprechenden Passus findest du unter 11.3.3: "Die Zustimmung der Mitgliederversammlung ist nur nötig, wenn der Haushaltsplan keinen ausgeglichenen Haushalt vorsieht oder wenn Vermögensgeschäfte gemäß Ziffer 11.3.6 geplant sind."
Unter 11.3.6 steht: "Erwerb und Gründung von Gesellschaften; Erwerb und Veräußerung von Beteiligungen an Gesellschaften sowie Änderungen der Beteiligungsquote und Teilnahme an Kapitalerhöhungen gegen Einlagen an Gesellschaften (...)"
Das ist der Punkt, der schon Mayrhofer zur Raserei gebracht hat
Gut für die Mitglieder.
