Wenn ich Mitglied wäre... (Forum)

my xyz mind, Monday, 16.01.2017, 12:47 (vor 3381 Tagen) @ Lüngerl
bearbeitet von my xyz mind, Monday, 16.01.2017, 13:16

Da steht: "Der Verein ist Kommanditaktionär der TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA sowie alleiniger Gesellschafter der TSV München von 1860 Geschäftsführungs GmbH, der Komplementärin der TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA. Sein Geschäftsanteil an der Komplementärin der TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA muss 100 % des Stammkapitals und der Stimmrechte ausmachen.

Was das konkret bedeutet, erklärt dir, dem Schäflein und dem Schneider sowie den hier anonym postenden "Das stimmt alles nicht"-Gscheidhaferln am besten der "my XYZ mind". Der Mann ist in solchen Fragen sachverständiger als ich. Mir fehlt das didaktische Geschick.

Ich glaube, dafür sind andere besser geeignet die mehr über die 1860-Interna Bescheid wissen. Allgemein ist es schon so, dass der Komplementär allein zur Führung der Geschäfte und Vertretung der KGaA nach außen befugt ist. Eine Beschränkung der Vertretungsbefugnis gegenüber Dritten ist nicht möglich, allerdings kann man im Innenverhältnis natürlich abweichende Regelungen treffen, so dass die Kommanditisten dem Komplementär Weisungen erteilen können.

Wie das bei 1860 geregelt ist weiß ich aber nicht, aber nach Harie's Post zu urteilen der sicher mehr über 1860 interne Regelungen weiß, ist das bei 1860 wohl nicht der Fall, bzw. dadurch derzeit ausgeschlossen, dass der e.V. weiter über die Mehrheit der stimmberechtigten Anteile verfügt.


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