...das ist dann wohl eindeutig zu spät... (Forum)
Antrag "Herr im eigenen Haus"
Die Mitgliederversammlung möge beschließen:
Die Mitgliederversammlung als oberstes beschließendes Vereinsorgan untersagt dem Präsidium, Maßnahmen zu ergreifen oder ihnen zuzustimmen, die eine Reduzierung des Aktien-Anteils und damit des Stimmrechts an der GmbH & Co. KGaA zur Folge haben.
http://www.sueddeutsche.de/sport/tsv-muenchen-haasens-protokoll-1.3341178
Wie soll man auch voraus sehen, dass sich der Präsident und der Vizepräsident gar so wenig um die eigene e.V. Satzung kümmern. Bei Hr. Cassalette war das ja zu erwarten, aber von Heinz Schmidt hätte ich mir eigentlich etwas mehr erwartet.
