VR lehnt Hiltmair ab (Forum)

harie(uneingeloggt) @, Friday, 29.11.2024, 12:35 (vor 15 Tagen) @ friedhofstribüne
bearbeitet von harie(uneingeloggt), Friday, 29.11.2024, 13:04


Der Servicevertrag ist zunächst nicht Aufgabe des Präsidiums sondern der Abteilungsleitung FA.
Diese hat die Aufgabe einen Leistungsaustausch zwischen Abteilungen und Gesellschaften an denen der Verein eine Beteiligung hält zu regeln.

Also wäre erstmal ein Punkt für die MV der Fußballer, nicht de Gesamtvereins.


Laut Aussage zweier ehemaliger Abteilungsleiter Fußball täuscht du dich da. Per se betrifft es zwar die FA, aber verhandeln und entscheiden muss das Präsidium. Ging glaube ich darum, dass die Verträge mit der KGaA alle mit dem Gesamtverein/Präsidium geschlossen sind.

Für den Vertrag und die Regelung der einzelnen Positionen ist die FA zuständig.
Unterschreiben muss das Präsidium als gesetzlicher Vertreter des Vereins, weil selbstverständlich eine Prüfung erfolgen muss, ob der Leistungsaustausch den steuerlichen Erfordernissen(Gemeinnützigkeit) entspricht. Denn dafür ist natürlich das Präsidium verantwortlich.

Das Präsidium ist für den Geschäftsbesorgungsvertrag mit der KGaA zuständig.
Aber dieser regelt Aufgaben die die KGaA für den Gesamtverein übernimmt, um zum Beispiel doppelte Kosten zu vermeiden. Zum Beispiel Buchhaltung, Liegenschaftenverwaltung etc. wobei für den Aufwand dann ohne Aufwandsnachweis auch eine Pauschale von bis zu 10% der Kosten der KGaA angesetzt werden kann, ohne Probleme mit dem Finanzamt zubekommen.

Allerdings ist schon auch mir bekannt dass man bei Sechzig gerne dazu neigt, alles in einen Topf zu werfen und jeder nimmt sich raus was ihm grade passt. Und dann werden halt die Statuten und Regeln entsprechend verbogen.

Aber die Satzung ist da schon recht klar.

16.9 Der Trainings- und Wettkampfbetrieb wird in den einzelnen Abteilungen unter der verantwortlichen Leitung der Abteilungsvorstände durchgeführt. Der Abteilungsleiter ist dem Präsidium für den ordnungsgemäßen Abteilungsbetrieb verantwortlich.

16.10 Die Abteilungsleitung ist insbesondere auch persönlich für den sachgemäßen und wirtschaftlich zweckmäßigen Einsatz der ihr zur Verfügung stehenden Mittel und deren Abrechnung gegenüber dem Präsidium verantwortlich.

16.11 Gegebenenfalls stattfindender Leistungsaustausch zwischen den Abteilungen, aber auch zwischen einer Abteilung und Gesellschaften, an denen der Verein eine Beteiligung hält, ist in entsprechenden Geschäftsbesorgungsplänen zu regeln.

ps. Demnach wäre der Weg:

Die MV der FA beauftragt die Abteilungsleitung mit der Erstellung des Servicevertrages.
Sollte die KGaA nicht mitspielen, holt sich diese die Unterstützung des Präsidiums.
Und dieses legt dann der MV der FA Rechenschaft ab wenn es nicht möglich ist und warum.
Erst dann könnte man die Abteilungsleitung der FA entlasten.
Gegebenenfalls können einzelne Aufgaben dann vom Präsidium um im Rahmen des Geschäftsbesorgungsvertrag untergebracht werden. Aber dann sollte das Präsidium das in der MV der FA auch so zum Ausdruck bringen und darlegen.


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