VR lehnt Hiltmair ab (Forum)

Herbert, Wednesday, 27.11.2024, 15:04 (vor 16 Tagen) @ harie(uneingeloggt)

Es ist eben ein riesen Unterschied ob man ein Darlehen aufgrund von Bedingungen ablehnt, oder ob man einen Vertrag bricht der zur Kündigung eines Darlehens führt.

Glaubst Du das wirklich, was Du hier schreibst?

Oder anders gesagt, wenn Du noch Forderungen (als Gläubiger oder aktueller Sponsor) an die KgaA hättest und dann ein Präsidium einen vorliegenden Darlehensvertrag mit Bedingungen die konform mit 50+1 sind nicht unterschreibt, würdest Du bei einer Insolvenz dann nicht klagen?

PS: Nur noch mal zum Thema "Darlehen", der Darlehensvertrag wird doch nicht einfach ungültig wenn ein Geschäftsführer durch ein / das Präsidium abberufen oder bestellt wird, sondern der Darlehensgeber hat ein Kündigungsrecht bzw. kann die Darlehen fällig stellen oder hab ich da jetzt was falsches gelesen?


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