VR lehnt Hiltmair ab (Forum)
Es ist eben ein riesen Unterschied ob man ein Darlehen aufgrund von Bedingungen ablehnt, oder ob man einen Vertrag bricht der zur Kündigung eines Darlehens führt.
Glaubst Du das wirklich, was Du hier schreibst?Oder anders gesagt, wenn Du noch Forderungen (als Gläubiger oder aktueller Sponsor) an die KgaA hättest und dann ein Präsidium einen vorliegenden Darlehensvertrag mit Bedingungen die konform mit 50+1 sind nicht unterschreibt, würdest Du bei einer Insolvenz dann nicht klagen?
1. Klagen und Recht bekommen sind zwei paar Stiefel.
2. Du bist nicht verpflichtet ein Darlehen zu jeder Bedingung anzunehmen.
Es geht eben nicht um 50+1 oder nicht.
Auch der Mitgesellschafter muss auf bestehende Verträge(Kooperationsvertrag) und Interessen anderer Gesellschafter Rücksicht nehmen. Er hat keinen generellen Anspruch auf Zustimmung zu "einem" bestimmten Angebot.
Stichwort ist hier die Treuepflicht.
Die Treuepflicht verpflichtet sowohl Gesellschafter als auch Organe zur gegenseitigen Rücksichtnahme und zum Handeln im Interesse der Gesellschaft.
Daraus lässt sich bereits vor Unterzeichnung an den Bedingungen diese Rücksichtnahme und das Interesse der Gesellschaft einfordern.
Nach Unterzeichnung kann der andere Gesellschafter diese Rücksichtnahme durch Einhaltung des Vertrags einfordern. Schon ein Unterschied oder nicht?
Dabei spielt es noch keine Rolle ob der andere Gesellschafter den Vertrag bei Verstoß trotzdem schon nicht gleich kündigen würde.
Aus dem gleichen Grund kann man argumentieren, dass er das Darlehen auch ohne diese Bedingung geben wird.
Es geht also um grundsätzliche rechtliche Fragen bei drohender Insolvenz und wer dafür wann haftet und wann nicht. Einfach nur weil ein(!) Darlehensangebot vorliegt bewirkt das allein noch nicht zwingend eine Zustimmungspflicht durch das Präsidium als Gesellschafter.
Erst recht nicht wenn sich dadurch keine nachhaltige Sanierung des Unternehmens abzeichnet und das ist nur mit diesem Darlehen, bekanntlich der Fall. Es wird lediglich die Fortführungsprognose für 1 Jahr sicherstellt. Man weiß bereits jetzt, dass in nicht mal 8 Monaten bereits wieder ein Darlehen in Höhe von 5 Mio(aktueller Stand) notwendig wird, um
das Geschäftsjahr 26/27 in der Fortführungsprognose zum 01.07.2025 zu sichern.
In der Summe ergibt sich bei einer Klage eben eine höhere Wahrscheinlichkeit zur Haftung bei einer Vertragsverletzung und berechtigter Kündigung des Darlehensvertrages, als bei Ablehnung im Rahmen der Berücksichtigung betriebswirtschaftlicher und insolvenzrechtlicher Aspekte.
HAM wird erst dann klagen, wenn er den Verein soweit hat, dass der egal was er macht, immer in der persönlich Haftung steht, und HAM bei Insolvenz zu seinem Geld kommt bzw. seine Verluste so gering wie möglich hält. Das ist aber auch bei Ablehnung der Bedingungen noch nicht gegeben.
PS: Nur noch mal zum Thema "Darlehen", der Darlehensvertrag wird doch nicht einfach ungültig wenn ein Geschäftsführer durch ein / das Präsidium abberufen oder bestellt wird, sondern der Darlehensgeber hat ein Kündigungsrecht bzw. kann die Darlehen fällig stellen oder hab ich da jetzt was falsches gelesen?
Wenn Du Dich vertraglich zu einer Unterlassung verpflichtest und diese nicht einhältst, nimmst du vorsätzlich in Kauf, dass der Vertragspartner von seinem Kündigungsrecht aus besonderem Grund Gebrauch macht. Du hast also durch Dein Handeln aktiv und bewusst eine bestimmte Rechtsfolge ausgelöst.
Wenn ich Deiner Überlegung folge, dann ist es eigentlich egal was man unterschreibt.
Der Vertragspartner ist ja selber schuld wenn er zahlt und ichs mir dann doch anders überlege.
Kann man machen, darf man sich dann aber ned wundern wenn ein Gericht das anders sieht.
Du bist selbst Unternehmer und weißt dass Kaufleute in Sachen Verträge anders behandelt werden als Verbraucher, weil man davon ausgeht dass sie wissen was sie tun.
Aber im Grunde is es eh egal. Weil das Präsidium hat ja unterschrieben und sich elegant aus der Affäre gezogen. Das Problem haben die Nachfolger.