VR lehnt Hiltmair ab (Forum)

friedhofstribüne, Wednesday, 27.11.2024, 19:13 (vor 16 Tagen) @ Herbert

Es ist eben ein riesen Unterschied ob man ein Darlehen aufgrund von Bedingungen ablehnt, oder ob man einen Vertrag bricht der zur Kündigung eines Darlehens führt.


Glaubst Du das wirklich, was Du hier schreibst?

Oder anders gesagt, wenn Du noch Forderungen (als Gläubiger oder aktueller Sponsor) an die KgaA hättest und dann ein Präsidium einen vorliegenden Darlehensvertrag mit Bedingungen die konform mit 50+1 sind nicht unterschreibt, würdest Du bei einer Insolvenz dann nicht klagen?


Naja, das ist ja jetzt nicht der erste Darlehensvertrag der bzgl. der Fortführungsprognose geschlossen wurde. D.h. die HAM möchte jetzt eine Änderung, bzw. mehr Goodies für die Unterschrift unter den Vertrag als bisher. Normal würde man sagen. Ja, verlangen kannst du vieles, ob du es bekommst ist ein anderer Fall. Aber nein, bei uns würde eine Ablehnung der Änderung sofort zu einer persönlichen Haftung führen, weil der eine Vertragspartner seiner Verpflichtung nicht mehr so nachkommt, wie in den letzten Jahren. Und lustigerweise ist dann der in der Haftung, der eigentlich seinen Teil dazu beiträgt, und nicht derjenige der den Darlehensvertrag nicht gibt, obwohl er sich eigentlich per KO Vertrag mehr oder weniger dazu verpflichtet hat. Also wie geschrieben. Derjenige der die bisherige Regelung akzeptiert und dem nachkommt wird haftbar gemacht, weil derjenige, der jetzt plötzlich zusätzliche Rechte gegenüber dem Partner möchte, dann bei Insolvenz den anderen verklagt, weil er selbst mit Nichterteilung des Darlehens die Insolvenz herbei führt.

So, und wer das noch kapiert bekommt ein Steckerleis.

Und noch etwas persönliches. Ich war vor der letzten MV Teil eines Antrags auf Fälligstellung der Verbindlichkeiten der KGaA beim e.V. Wir hatten diesen auf Bitte zurück gezogen, weil es hieß damit würde die Insolvenz herbei geführt. Wenn jetzt der dicke Kreditgeber mit dem Darlehen wedelt, wird auf einmal alles nötige unternommen, um dem zu entsprechen, weil das ja anscheinend dem berechtigten Ausgleich der Gesellschafter entspricht. Hätte ich das alles im Vorfeld geahnt, wäre ich mit dem zurück ziehen des Antrags weniger entspannt umgegangen. Aber es kommen ja noch mehr MV.


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