VR lehnt Hiltmair ab (Forum)
Es ist eben ein riesen Unterschied ob man ein Darlehen aufgrund von Bedingungen ablehnt, oder ob man einen Vertrag bricht der zur Kündigung eines Darlehens führt.
Glaubst Du das wirklich, was Du hier schreibst?Oder anders gesagt, wenn Du noch Forderungen (als Gläubiger oder aktueller Sponsor) an die KgaA hättest und dann ein Präsidium einen vorliegenden Darlehensvertrag mit Bedingungen die konform mit 50+1 sind nicht unterschreibt, würdest Du bei einer Insolvenz dann nicht klagen?
1. Klagen und Recht bekommen sind zwei paar Stiefel.
2. Du bist nicht verpflichtet ein Darlehen zu jeder Bedingung anzunehmen.Es geht eben nicht um 50+1 oder nicht.
Beim Verstoß gegen 50+1 gäbe es halt einen wichtigen Grund das Darlehen so nicht anzunehmen. Und ja, ich muss das Darlehen nicht annehmen, aber mir (als Person) wäre das eben zu gefährlich wenns um eigenes Vermögen geht. Das kann aber jeder auch anders sehen. Bin gespannt wenn sich aus dem aktuellen Verwaltungsrat jemand für das Präsidium "meldet" ob der dann auch noch im Präsidium genau so entspannt ist wie im Verwaltungsrat.
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Dabei spielt es noch keine Rolle ob der andere Gesellschafter den Vertrag bei Verstoß trotzdem schon nicht gleich kündigen würde.
Aus dem gleichen Grund kann man argumentieren, dass er das Darlehen auch ohne diese Bedingung geben wird.
Man kann in dem Bereich sehr viel argumentieren, halt mal mit mehr, mal mit weniger persönlichem Risiko.
Es geht also um grundsätzliche rechtliche Fragen bei drohender Insolvenz und wer dafür wann haftet und wann nicht. Einfach nur weil ein(!) Darlehensangebot vorliegt bewirkt das allein noch nicht zwingend eine Zustimmungspflicht durch das Präsidium als Gesellschafter.
ja, stimmt "nicht zwingend" aber eine gute Begründung solltest Du schon haben wenn Du ein "Rettungsdarlehen" ablehnst und dadurch dann eine Insolvenz beantragt wird. Und noch mal die Frage, wenn Du persönlich oder noch schlimmer die Firma bei der Du angestellt bist und dann in Deiner Verantwortung, noch Geld oder andere Leistungen von der KgaA bekommst. Wie empfindest Du eine Insolvenz?
PS: Nur noch mal zum Thema "Darlehen", der Darlehensvertrag wird doch nicht einfach ungültig wenn ein Geschäftsführer durch ein / das Präsidium abberufen oder bestellt wird, sondern der Darlehensgeber hat ein Kündigungsrecht bzw. kann die Darlehen fällig stellen oder hab ich da jetzt was falsches gelesen?
Wenn Du Dich vertraglich zu einer Unterlassung verpflichtest und diese nicht einhältst, nimmst du vorsätzlich in Kauf, dass der Vertragspartner von seinem Kündigungsrecht aus besonderem Grund Gebrauch macht. Du hast also durch Dein Handeln aktiv und bewusst eine bestimmte Rechtsfolge ausgelöst.
Naja, die genaue Formulierung kenne ich halt nicht, aber für mich ist es ein Unterschied ob dort drin steht (1) "das Präsidium darf xy nicht machen und wenn das doch gemacht wird, dann ist der Vertrag hinfällig" oder (2) "wenn das Präsidium xy macht, dann kann der Darlehensvertrag außerordentlich gekündigt werden". Bei (1) eher problematisch, bei (2) halt eine Vertragsklausel und sonst nichts.
Wenn ich Deiner Überlegung folge, dann ist es eigentlich egal was man unterschreibt.
Der Vertragspartner ist ja selber schuld wenn er zahlt und ichs mir dann doch anders überlege.
Kann man machen, darf man sich dann aber ned wundern wenn ein Gericht das anders sieht.
Ein Gericht kann immer was anders sehen, aber siehst Du bei (2) - siehe oben - wirklich ein Problem?
Du bist selbst Unternehmer und weißt dass Kaufleute in Sachen Verträge anders behandelt werden als Verbraucher, weil man davon ausgeht dass sie wissen was sie tun.
ja, dazu gehört auch ein Präsidium (glaube ich zumindest, aber jeder kann "Vollkaufmann" googeln )
Aber im Grunde is es eh egal. Weil das Präsidium hat ja unterschrieben und sich elegant aus der Affäre gezogen. Das Problem haben die Nachfolger.
Elegant ist anders aber die Lösung "wir unterschreiben den Vertrag nicht" wäre jetzt auch nicht so wirklich "elegant" gewesen.