VR lehnt Hiltmair ab (Forum)

Observer, Wednesday, 27.11.2024, 06:23 (vor 15 Tagen) @ Amafan

Ich bin kein Wirtschaftsjurist, aber die Vorstellung, dass HAM seinen Kreditvertrag kündigt, damit die KGaA in die Insolvenz schickt und schließlich als Begründung beim Insolvenzverwalter angibt, man habe so gehandelt, weil der Verein seine ihm satzungsgemäß zustehenden Rechte ausgeübt hätte, fällt mir schwer. Da lacht dich doch jedes Gericht aus.

Nein, beide Seiten können sich im Beirat weiterhin gegenseitig blockieren. Nur beim Ziehen von 50+1 würde man vertragsbrüchig werden.


Genau.
in der Satzung der GF GmbH ist geregelt, dass das Präsidium die Funktion des Beirats jederzeit ganz oder zeitweise außer Kraft setzen kann. Das war bisher nur dann der Fall wenn es ein 2:2 Patt im Beirat gab. Dann hat das Präsidium die Bestellung oder Abberufung an sich genommen.

Auf die Nutzung dieser Möglichkeit hat das Präsidium im Darlehensvertrag, also für die Laufzeit des Darlehens verzichtet. Tut das Präsidium das nicht, dann kann HAM das Darlehen sofort kündigen und fällig stellen.

Das Präsidium hat im Darlehensvertrag nur bestätigt, was im Kooperationsvertrag und in der Sanierungsvereinbarung steht.

Verzichtet hat es auf gar nichts

Ansonsten sehe ich es genauso wie der Amafan


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