VR lehnt Hiltmair ab (Forum)
Andererseits: wenn das nicht zu erwarten ist, dann wäre es auch nicht zu erwarten, dass man das Darlehen nicht gegeben hätte wenn das Präsidium nicht unterschrieben hätte. Und dann wären wir wieder bei dem Punkt: Das Präsidium hat die Last / Verantwortung auf die Nachfolger geschoben.
Nehmen wir mal folgendes an:
1. Darlehensvertrag (mit "unschönen" Klauseln) liegt kurz vor Ende der Frist an dem der Wirtschaftsprüfer die Zusage zu den Darlehen braucht vor bzw. auf dem Tisch.
2. Das Präsidium unterschreibt nicht.
3. Der Wirtschaftsprüfer sagt "Keine positive Fortführungsprognose." - zu dem jetzigen Zeitpunkt.
-> dem Geschäftsführer bleibt nur der Gang in die Infanteriestraße um eine persönliche Haftung (wieder dieses "böse" Wort Haftung, aber ja, auch ein Geschäftsführer kann - wenn auch unwahrscheinlich - in Haftung genommen werden) zu vermeiden. Da bleibt auch nicht viel Zeit bzw. evtl. sogar zu spät für einen "neuen" Darlehensvertrag.
Jetzt müsste man mal schauen, was in der Liga (bzgl. z.B. Punktabzug) bei Beantragung einer Insolvenz (evtl. aber auch erst wenn die Insolvenz eröffnet ist - keine Ahnung was da zählt) passiert.
Zusätzlich wirds jetzt für alle Beteiligten etwas "stressig" wenn nachträglich ein Darlehensvertrag kommt der dann wieder die Grundlage für eine positive Fortführungsprognose wäre. Auch bin ich mir nicht sicher, was passiert mit dem Insolvenzantrag - kann man den zurückziehen? - da ja der Geschäftsführer bei einer gegebenen Überschuldung einen Insolvenzantrag immer stellen darf, er muss nur nicht, wenn eine positive Fortführungsprognose atestiert wurde / vorliegt.