Ausländerrecht für runaways (Forum)

nordkurvenasso, Wednesday, 30.12.2020, 20:28 (vor 1205 Tagen) @ A...
bearbeitet von Nik, Thursday, 31.12.2020, 07:32

Gähn

Ironie?
Provokation?
Oder ist dir einfach nur langweilig?

Ausländerrecht für runaways:

Asylant ist derjenige, dem Asyl zugestanden wurde, wohingehend der Asylbewerber derjenige ist, der sich um selbiges bewirbt,aber über dessen Antrag noch nicht entschieden wurde. Der Geduldete ist der eben Beschriebene, dessen Bewerbung mit negativem Bescheid entschieden wurde und dergrundsätzlich ausreisepflichtig wäre, sofern er Papiere hat und er daheim nicht von Folter oder Tod bedroht ist.

Und Tschüs!


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