@luxl (Forum)

Sohn des Landes der Schweiz-Bezwinger !, Friday, 26.02.2021, 22:20 (vor 1127 Tagen) @ lustiger_hans

Folglich MUSS ein AN auch beim positiven Test rein, solange er nicht vom Gesundheitsamt unter Quarantäne gestellt wurde, sonst wird das gerne mal als Abmahnungs-/Kündigungsgrund genutzt.

Das ist ja verrückt. Wusste nicht dass das in Deutschland so ist. Bei uns bedeutet ein positiver PCR-Labortest automatisch, dass man einen Isolationsbescheid von der "Direction de la Santé" für 10 Tage bekommt. Der zählt wie ein gesetzlicher Krankenschein. Was nicht verhindert, dass man freiwillig(!) im Homeoffice arbeitet, wenn man nicht wirklich krank ist.

NEIN, ist man NICHT. In Quarantäne ist man z.B. voll zur Arbeitsleistung verpflichtet. Dies ist ggf. nur gehemmt, wenn man nicht von zu Hause arbeiten kann.

Das ist doch aber in vielen Berufen der Fall, dass man NICHT von zuhause arbeiten kann. Da muss man doch dann freigestellt sein von der Arbeit. Und wenn man zuhause arbeiten kann und nicht krank ist, kann man ja zuhause arbeiten, aber man soll halt zuhause bleiben. Sowieso bin ich ja eigentlich der Meinung, dass bis zum Ende der Pandemie Homeoffice-Pflicht (alternativ: Pflicht zum Einzelbüro) bestehen sollte.

Aber danke, dass Du mir recht gibst, dass es smartere Eindämmungsmassnahmen gibt als einen Lockdown.

Je nachdem wie hoch die Zahlen sind, gibt es allerdings nur noch einen mehr oder weniger strengen Lockdown, aber daher müssen die Zahlen halt niedrig gehalten werden, u.a. mit Antigenschnelltests.


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