Anmerkungen zu Punkt 5. (Forum)

Herbert, Sunday, 14.12.2014, 00:03 (vor 4126 Tagen) @ Winkeladvokat

Das Folgende ist Ihnen nicht bekannt, denn sonst hätte es Ihren Brief nicht gegeben::
5. Was die Rechtsberater des Herrn Mayrhofer (das ist nicht der Verein) verschweigen die Tatsache,
dass die Bestellung des Notvorstandes durch das Registergericht und die Bestätigung
durch das Oberlandesgericht nicht in materieller Rechtskraft entschieden, d.h.
wenn die Beschlüsse einer Delegiertenversammlung, zu der ein Notvorstand eingeladen hat, von
einem Mitglied angegriffen werden und auf Feststellung der Nichtigkeit geklagt wird, prüft das
Landgericht, ob die Bestellung des Notvorstandes durch das Registergericht rechtens ist.

Man will zwar nur das Beste für den TSV und einfach nur "Rechtssicherheit", aber jetzt geht man gegen die Bestellung eines Notvorstandes durch das Registergericht vor. Ich denke zu diesem Punkt braucht man nicht mehr zu schreiben.


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