Anmerkungen zu Punkt 2. (Forum)
Das Folgende ist Ihnen nicht bekannt, denn sonst hätte es Ihren Brief nicht gegeben::
2. Das oberste Vereinsorgan der Sechziger ist die Delegiertenversammlung. Deswegen finden
Sie in der Satzung der Sechziger das Vereinsorgan „Mitgliederversammlung“ nicht. In der Satzung
hat Herr Kirmaier damals nachgeschaut und mich gefragt, ob die von Monatzeder eingeladene
Mitgliederversammlung 14.07.2013 beschlussfähig sei. Das zu beantworten war nicht
schwer, weil in der Satzung eine Mitgliederversammlung als Vereinsorgan nicht anzutreffen ist
und folglich eine solche nie stattfinden kann.
Auch hier hilft, zumindest ist dies für mich als Mitglieder die einzige Möglichkeit mich "neutral" zu informieren, ein Blick ins Vereinsregister:
a)
Die Delegiertenversammlung vom 25.04.2013 hat die Neufassung der Satzung
beschlossen.
Das heißt, dass die "neue" Satzung gilt und es keine Delegiertenversammlung mehr gibt. Die "letzte" Delegiertenversammlung war nur deshalb nötig, da ein Gericht in einer Instanz (noch nicht Höchstrichterlich entschieden, das Verfahren läuft noch) entschieden hat, dass die Eintragung ins Vereinsregister nicht richtig war. Allerdings, da eben noch nicht "ausgestritten", wird im Vereinsregister die Eintragung der "neuen" Satzung vom 25.04.2013 auch nicht zurückgenommen. Daher gilt, wenn man sich auf neutralem Boden bewegen will, die Satzung aus dem Vereinsregister. Durch die jetzt vorsorglich noch einmal durchgeführte Delegiertenversammlung sollte ein Fehler, falls denn einer vorhanden war, korrigiert worden sein.
Hier zu behaupten "Deswegen finden Sie in der Satzung der Sechziger (wow) das Vereinsorgan "Mitgliederversammlung" nicht." wenn die lt. Vereinsregister aktuelle Satzung die Umstellung auf "Mitgliederversammlung" beinhaltet ist doch recht unverschämt. Zumindest unterstellt der Anwalt hiermit, dass niemand von uns im Vereinsregister nachschaut.
