Die Satzung des e.V. (Forum)

Romirei, Friday, 22.05.2026, 07:59 (vor 16 Stunden, 51 Minuten) @ Herbert

Denn was macht der Verein, wenn er in der Gesellschafterversammlung der Stadiongesellschaft der Gründung einer Enkeltochter zustimmt? Er fasst einen Beschluss „in Anteilseignerversammlungen der Gesellschaften". Und genau das steht in 11.3.6 lit. b) der Vereinssatzung. Aber selbst wenn du sagst, der letzte Teilsatz bezieht sich nur auf „Satzungsänderungen"


Es geht in 11.3.6 lit. b) definitv nur um Satzungsänderungen ansonsten müsste das Präsidium bei jeder Gesellschafterversammlung (z.B. auch bzgl. Wandlung von Darlehen in Genusscheine in der KGaA) vorher Verwaltungsrat und Mitgliederversammlung "fragen" und nein, das ist nicht so und das ist auch gut so, sonst wäre ein Arbeiten für das Präsidium praktisch nicht möglich.

So ist die Interpretation der Satzung durch den Verwaltungsrat, siehe Oktober 2024 und Mai 2025

Na das ist mal eine "knackige" Strafe wenn das "bis hin zur Abberufung" gehen kann.

Q.e.d.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion