Die einfachen Fragen bleiben meist unbeantwortet... (Forum)
Ich bin weit davon entfernt, ein Experte in GmbH-Recht zu sein. Aber ist es nicht so, dass in Regelungen, die die Gesellschaft nicht betreffen, da nicht drin stehen dürfen? Also wie zb Vertreter des ev in die Mitgliederversammlung entsandt werden, wie diese abzustimmen haben usw. Sowas muss meines wissen innerhalb der Muttergesellschaft geregelt sein. Und wie die Vertreter dann abstimmen steht ja nochmal auf einem anderen Blatt.
Rechtlich spricht da nichts dagegen z.B. in die Satzung der GmbH zu schreiben, dass in einem Gremium, nennen wir es mal Aufsichtsrat als geborenes Mitglied immer der Präsident des e.V. sitzt oder jedes Mitglied im Aufsichtsrat auch Mitglied im e.V. sein muss oder ...
Aber was da genau steht, ja ich widerhole mich, kann man halt nur sehen wenn man die Satzung der GmbH vorliegen hat.
