Ideen für Satzungsänderung(en), um diesen Irrsinn zu bremsen (Forum)
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Bei den Verwaltungsratswahlen hat jedes Mitglied soviele Stimmen wie es Sitze im entsprechenden Gremium gibt. Also 9. Ist diese Regelung zwingend notwendig? Wenn ich den Bundestag wähle, dann habe ich ja auch nicht 730 Stimmen, zwingend notwendig kann diese Regelung also nicht sein.
Ich würde also gerne also mal durchspielen, was die mathematische, emotionale und taktische Folge wäre, wenn jedes Mitglied nicht 9 Stimmen hat, sondern nur 5. Welche Argumente könnten für eine derartige Satzungsänderung vorgebracht werden, was spricht dagegen. Und welche Folgen hätte das? Würde solch eine Änderung die Sprengkraft aus der Verwaltungsratswahl nehmen?
Ich denke, dann wäre für die aktuelle Mitgliederversammlung folgendes Szenario recht wahrscheinlich gewesen.
Das "Bündnis Zukunft" tritt mit 5 Kandidaten an. Darauf bildet sich eine Gruppe von 5 amtierenden Kandidaten, die dann von Pro1860 und der aktiven Fanszene unterstützt und wir haben den gleichen Lagerwahlkampf. Im Verwaltungsrat könnte dann ein 5 -4 entstehen und die unterlegene Seite wird alles daran setzen, einen von der anderen Seite für sich zu gewinnen, ähnlich wie das beim Sitzberger offenbar gelungen ist.
Unabhängig von der aktuellen Situation würde diese Regelungen ein 5-4 oft recht wahrscheinlich machen und das halte ich auch nicht für gut. Von daher sehe ich das ähnlich wie lustiger_Hans.
Ich finde es aber grundsätzlich richtig, sich darüber Gedanken zu machen, wie man durch Änderungen im Wahlverfahren den Irrsinn in Zukunft vermeiden kann.
