NLZ gehört wem? (Forum)

harie(ohne R), Monday, 27.05.2019, 22:18 (vor 2617 Tagen) @ nicwest

"Das NLZ" ist lediglich ein rein tatsächlicher, unpräziser und stark vereinfachender Oberbergriff. Der (auch vom DFB ganz allgemein verwendete) Begriff ...

Naja. Es gibt durchaus konkrete Anforderungen an das LZ eines Lizenznhemers seitens DFB/DFL. Schau mal im Anhang V zur Lizenzierungsordnung.
Als allgemeine Verwendung des Begriffs würde ich das nicht mehr einstufen wollen.

Lediglich die Umsetzung ist bei den Klubs unterschiedlich gestaltet.
Hier besteht keine Vorgabe ob der idelle Teil, der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb oder beide gemeinsam Betreiber sind. Ist der idelle Teil beteiligt, dann ist allerdings das Finanzamt mit auf dem Plan was den Servicevertrag notwendig macht.


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