Untreue ist in Deutschland eine Straftat nach § 266 StGB (Forum)
Mit den 400.000.- ist das Fass für mich übergelaufen. Bodenlose Frechheit und für mich eine Prüfung wert ob hier nicht Gelder des Vereins veruntreut werden. Sollte das wirklich so sein, dass wir nochmals 400.000.- pro Jahr diesen Pleiteunternehmen in den Arsch blasen werd ich den Robert nicht bestätigen und mich dann verabschieden.
Wie wird eigentlich sichergestellt, dass z.b. die Beiträge der Turner nicht auch für diese verschissene Drecksfirma verwendet werden? Vermutlich gar nicht!? Dann werd ich wohl auch die Mitgliedschaft vom Sohn kündigen müssen.
Du bist sicher, du weißt wovon du redest? Solltest du den Vorwurf der Untreue gegen das Präsidium belegen können, musst du Anzeige erstatten.
Ich weiss sehr wohl, dass dies 1. eine Straftat ist und man 2. Anzeige erstatten müsste. Bisher gibt es nur eine Absichtserklärung und es ist noch nichts geflossen, daher ist der Tatbestand auch nicht nicht verwirklicht. Mich freut das ganz sicher nicht, ich frag mich aber wieso der Verein bei allem was Hasi betrifft vorher 3-18 Rechtsanwälte fragt, hier aber scheinbar aus der Hüfte schiesst.
Fakt ist, wir bezahlen Geld für etwas was uns nicht gehört an eine Firma die bilanziell überschuldet ist und das auch noch vermutlich ohne Sicherheiten. Diese Firma schuldet uns bereits Geld, welches nicht bezahlt werden kann. Wie sollte man das sonst sehen? Wieso sieht das niemand anders? Das springt einem doch ins Gesicht.
Darüber hinaus weiss ich auch nicht, wie diese Zahlungen mit der Gemeinnützigkeit vereinaber sein sollen. Auch der Verlust dieser, wäre, sofern gob fahrlässig herbei geführt, ein Tatbestand des § 266 StGB.
Ich mach hier nicht den Kiermaier, ich würde den Verantwortlichen nur raten, sich das nochmal und zwar ganz gut zu überlegen.
