Förderung des Jugendfussballs im Nachwuchsleistungszentrum (Forum)

Randpositionslöwe, Monday, 27.05.2019, 12:52 (vor 1801 Tagen) @ Herbert

Fakt ist, wir bezahlen Geld für etwas was uns nicht gehört an eine Firma die bilanziell überschuldet ist und das auch noch vermutlich ohne Sicherheiten. Diese Firma schuldet uns bereits Geld, welches nicht bezahlt werden kann. Wie sollte man das sonst sehen? Wieso sieht das niemand anders? Das springt einem doch ins Gesicht.

Darüber hinaus weiss ich auch nicht, wie diese Zahlungen mit der Gemeinnützigkeit vereinbar sein sollen. Auch der Verlust dieser, wäre, sofern gob fahrlässig herbei geführt, ein Tatbestand des § 266 StGB.


Eine Förderung des Nachwuchsleistungszentrums ist auch mit Mitgliedsbeiträgen erlaubt bzw. sogar (vom Finanzamt) erwünscht.

Gilt das auch für die Bereiche die einer externen KGaA zuzurechnen sind, oder sollten dazu nicht erst die vertraglichen Zuständigkeiten an den e.V. rückgeführt sein?


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