Förderung des Jugendfussballs im Nachwuchsleistungszentrum (Forum)

Herbert, Monday, 27.05.2019, 11:38 (vor 1801 Tagen) @ Schindluderrei

Fakt ist, wir bezahlen Geld für etwas was uns nicht gehört an eine Firma die bilanziell überschuldet ist und das auch noch vermutlich ohne Sicherheiten. Diese Firma schuldet uns bereits Geld, welches nicht bezahlt werden kann. Wie sollte man das sonst sehen? Wieso sieht das niemand anders? Das springt einem doch ins Gesicht.

Darüber hinaus weiss ich auch nicht, wie diese Zahlungen mit der Gemeinnützigkeit vereinbar sein sollen. Auch der Verlust dieser, wäre, sofern gob fahrlässig herbei geführt, ein Tatbestand des § 266 StGB.

Eine Förderung des Nachwuchsleistungszentrums ist auch mit Mitgliedsbeiträgen erlaubt bzw. sogar (vom Finanzamt) erwünscht.

PS: Die Abschaffung einer Ermäßigung der Ticketpreise für Mitglieder ist sogar "förderlich" für die Gemeinnützigkeit, da hier das Finanzamt nur wenig Spielraum für Ermäßigungen gibt.


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