NLZ gehört wem? (Forum)

nicwest, Monday, 27.05.2019, 21:02 (vor 2615 Tagen) @ Schindluderrei
bearbeitet von nicwest, Monday, 27.05.2019, 21:42

Zur Klarstellung: "Das NLZ" hat keine Rechtsform. Vielmehr hat es selbst überhaupt kein Rechtssubjektsqualität. "Das NLZ" ist lediglich ein rein tatsächlicher, unpräziser und stark vereinfachender Oberbergriff. Der (auch vom DFB ganz allgemein verwendete) Begriff umschreibt bei 1860 einen Strauß an Rechten und Pflichten sowie "Besitzverhältnissen" betreffend sowohl den e.V. als auch die KGaA. Dabei gibt/gab es auch auch diverse wechselseitige Rechte und Pflichten, die ursprünglich im "Servicevertrag" festgelegt wurden.


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