Untreue ist in Deutschland eine Straftat nach § 266 StGB (Forum)

Amafan, Monday, 27.05.2019, 09:49 (vor 2616 Tagen) @ Schindluderrei

Mit den 400.000.- ist das Fass für mich übergelaufen. Bodenlose Frechheit und für mich eine Prüfung wert ob hier nicht Gelder des Vereins veruntreut werden. Sollte das wirklich so sein, dass wir nochmals 400.000.- pro Jahr diesen Pleiteunternehmen in den Arsch blasen werd ich den Robert nicht bestätigen und mich dann verabschieden.

Wie wird eigentlich sichergestellt, dass z.b. die Beiträge der Turner nicht auch für diese verschissene Drecksfirma verwendet werden? Vermutlich gar nicht!? Dann werd ich wohl auch die Mitgliedschaft vom Sohn kündigen müssen.

Du bist sicher, du weißt wovon du redest? Solltest du den Vorwurf der Untreue gegen das Präsidium belegen können, musst du Anzeige erstatten.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion