Freispruch und Nachzahlung - Niemals (Forum)

my judgedredd mind, Wednesday, 12.03.2014, 16:23 (vor 4402 Tagen) @ Max Headroom

Kein Grund, den Kopf in den Sand zu stecken:

1) Die Selbstanzeige war nicht einwandfrei. Das ist gesichert. Zumal zuerst von 3,5 Mio. und dann (im dramatischen Geständnis) von 18,5 Mio. die Rede war. Die gesamten 27,x Mio wurden doch erst durch die Steuerfahnderin aufgedeckt.

2) Hätte er keine Selbstanzeige versucht und wäre vom Steuerfahnder entdeckt worden hätte er 10 Jahre bekommen. Kein Zweifel.

3) Strafmindernde Gründe sind auch bei einem UH zu berücksichtigen. Er wollte sich (vollständig und richtig) selbst anzeigen. Davon kann man glaube ich ausgehen. Alles andere wäre sinnlos. Er hat also selbst zur Aufdeckung der Straftat beigetragen. Das wird auch bei anderen Straftätern strafmindernd berücksichtigt und das ist ja auch richtig so. Straffrei geht er aber dadurch nicht aus.

4) Er ist geständig und akzeptiert die errechnete Summe. Auch das ist anzuerkennen und wirkt strafmindernd.

5) Er ist bisher mW nicht als Straftäter in Erscheinung getreten. Ersttäter haben auch einen Bonus verdient.

6) Die ein Jahr dauernde öffentliche Diskussion und die damit einhergehende Belastung für den Angeklagten wird im Strafmaß berücksichtigt. Das ist meines Erachtens auch korrekt.

Aber: Der Richter weiß sehr wohl um die Signalwirkung seines Urteils auf jeden Steuerpflichtigen in Deutschland. Er weiß, dass er abschreckend urteilen muss und keinesfalls den Eindruck erwecken darf, dass ein Großtäter mit einer Bewährungsstrafe davon kommt.

Ich rechne mit 3-5 Jahren plus Steuernachzahlung plus Zinsen plus Geldstrafe.


Alles andere wäre grotesk und hätte gravierende Auswirkungen auf die Steuerehrlichkeit im Land.


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