Mein Tipp: Freispruch und Nachzahlung (Forum)

harie, Wednesday, 12.03.2014, 16:12 (vor 4402 Tagen) @ Max Headroom

Meine Ansicht zu diesem Fall.

Zu prüfen hat das Gericht primär ob die Selbstanzeige vollständig und damit strafbefreiend ist.

Die Staatsanwaltschaft hat sich in der Anklage ja auch nur darauf gestützt, dass die Erklärung unwirksam ist, weil sie verspätet und unvollständig eingereicht worden wäre.

Offensichtlich wurden die vorenthaltenen Steuerbeträge nicht konkret beziffert und detailliert aufgelistet. Allerdings wurden bereits da schon höhere Zahlungen als diese 3,5 mio + 6% Zinsen geleistet. Daher kann man schon davon ausgehen, dass auch die vorgelegten Steuererklärungen nicht nur die 3,5 mio Euro enthielten.
In der Regel wird sogar eine höhere Steuerschuld angegeben um auf die sichere Seite zu kommen, denn entscheidend ist dann ja die Festsetzung durch das Finanzamt und nicht ob man zu viel angegeben hat.

Gibt man z.B. den gesamten Ertrag und Vermögen im fraglichen Zeitraum an, dann ergibt sich die maximal mögliche Steuerschuld, welche sich dann bei der Festsetzung um die anrechenbaren Kosten, Verluste und Freibeträge wieder reduziert. Damit wäre man auf der sicheren Seite was die strafbefreiende Wirkung betrifft. Ich gehe schon davon aus, dass die Anwälte und Berater von Hoeneß so was ähnliches in dieser Richtung gemacht haben.

Auch in einem solchen Fall ist die Erklärung dann strafbefreiend, wenn nachweisbar dargestellt werden kann, dass eine detaillierte Zuordnung nach Steuerart(z.B. Einkommenssteuer, Vermögenssteuer etc.) und konkrete Bezifferung des jeweils angefallenen Steuerbetrags nicht sofort zur Verfügung gestellt werden kann.
Natürlich hat man dafür nicht ewig Zeit, sondern das muss in angemessener Frist passieren.

Das ist lt. Aussage des zuständigen Finanzbeamten offensichtlich zeitnah geschehen. Nämlich innerhalb von wenigen Tagen nach vollständiger Bekanntgabe durch die Bank.

Hm...nüchtern betrachtet stehen die Zeichen in der Tat eher auf Straffreiheit.


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