Mal am Rande (Forum)
Gespannt bin ich auf die Reaktion des Staatsanwalts, der dann normalerweise in die Berufung gehen müsste. Wenn die Faktenlage klar ist, wäre die Sprungrevision zum BGH wahrscheinlich sinnvoller.
**Klugscheißermodus an**
Gegen Urteile von Landgerichten kann man im Strafrecht nur Revision einlegen. Berufungen sind nur nach Urteilen von Amtsgerichten möglich.
**Klugscheißermodus aus**
