Mal am Rande (Forum)

Busfahra_, Wednesday, 12.03.2014, 12:08 (vor 4400 Tagen) @ Zahlenlöwe

Gespannt bin ich auf die Reaktion des Staatsanwalts, der dann normalerweise in die Berufung gehen müsste. Wenn die Faktenlage klar ist, wäre die Sprungrevision zum BGH wahrscheinlich sinnvoller.

**Klugscheißermodus an**
Gegen Urteile von Landgerichten kann man im Strafrecht nur Revision einlegen. Berufungen sind nur nach Urteilen von Amtsgerichten möglich.
**Klugscheißermodus aus**


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