Mal am Rande (Forum)
Zum Prozess: gestern meinte ein Steueranwalt in einer BR-Talkrunde, es gebe keine 1 Mio Schwelle für Bewährung/ohne Bewährung. Das sei fallbezogen so gewesen, aber eben nicht allgemein gültig. Da habe ich aufgehorcht, aber recht kalt. Dann die Geschwindigkeit, mit der das Verfahren durchgezogen worden ist, wenig drang an die Öffentlichkeit zur Wirksamkeit der Selbstanzeige, die Verteidiger haben das Verfahren weiter beschleunigt, indem sie alle Steuerhinterziehungszahlen ohne weitere Prüfung akzeptiert haben. Klar also, dass es nicht um den zu zahlenden Geldbetrag geht, und damit auch klar, dass die Höhe der hinterzogenen Summe nicht urteilsrelevant ist in Bezug auf Bewährung / ohne Bewährung. Denn sonst wäre hier gekämpft worden.
Akzeptiert worden ist allerdings jene „best case“-Berechnung (aus der Sicht des Angeklagten) der Steuerprüferin. Denkbar wäre ferner, daß man, aus gutem Grund, eine dezidierte Prüfung der Unterlagen umgehen wollte.
Der EDVler konnte nicht klären, inwieweit die Dateien aus 2013 geändert wurden. Und angeblich gehen aus der Selbstanzeige sogar die 27,2 Mio. hervor – obwohl nur 3,5 Mio. angeklagt und später weitere 18 Mio. eingeräumt wurden?!?
Man muß jetzt noch detailliertere Berichte abwarten, doch im Moment sieht es für mich eher danach aus, daß es heute eher hellrote Gesichtsöne gab.
