leider doch ziemlich übel (Forum)

Zahlenlöwe, Wednesday, 12.03.2014, 14:22 (vor 4401 Tagen) @ harie

sollte sich herausstellen, dass hier per vorab skizziertem Deal schnell der Deckel drauf gemacht wird, um weitere Nachforschungen, als das Beibringen weiterer Beweismittel und Tatsachen, zu verhindern, dann ist die Revision direkt zum BGH, weil anderes in der ZPO nicht vorgesehen, schon eine üble Geschichte, denn wie hier geschrieben kann der BGH dann nur prüfen, ob das Recht auf die vorhandenen Tatsachen richtig angewendet wurde. Und dann wirds auch mir übel, weil damit ein Regionalgericht aus München endgültig, durch schnellstes Prozessieren und nicht mehr Nachfragen, den Verfahrensgegenstand festlegt.

Dann denkt sich der BGH vielleicht, dass es da doch mehr geben muss ("An Straftat"), und ist doch an bisheriges Vorbringen gebunden.

Übel.


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