Merz mag tomtom & Co. nicht – er will Klarnamen im Netz (Forum)

Kraiburger, Friday, 20.02.2026, 09:54 (vor 5 Tagen) @ Herbert

Die DSGVO "greift" gegenüber den Ermittlungsbehörden bzw. auf jeden Fall gegenüber der Staatsanwaltschaft nicht, da die eben ein "berechtigtes Interesse" an der Herausgabe der Daten haben.

Das hat doch romirei geschrieben, dass die Ermittlungsbehörden eben KEIN berechtigtes Interesse aufzeigten.


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