Merz mag tomtom & Co. nicht – er will Klarnamen im Netz (Forum)

Herbert, Friday, 20.02.2026, 07:48 (vor 5 Tagen) @ Romirei

Ich allein habe ca. 35 Anzeigen bei Staatsanwaltschaft und zuständigen Internetplattformen gestellt, allesamt eingestellt, weil der Betreiber sich auf die DSGVO berufen konnte und im Gegensatz zu Politikern, dann das Verfahren aus mangelndem öffentlichen Interesse eingestellt wurde.
Wenn tatsächlich mal ein User in Facebook mit Klarnamen seinen Müll abgesondert hat, konnte man ihn belangen und auch zur Rechenschaft ziehen.

War mir so nicht bekannt / bewusst. Der einzige Unterschied ist doch (bei der Strafverfolgung) die Auskunft über IP-Nummer bzw. Mail-Adresse zum Pseudonym. Also nur "Mehraufwand" für die Ermittlungsbehörden ober keine anderer Sachverhalt. Die DSGVO "greift" gegenüber den Ermittlungsbehörden bzw. auf jeden Fall gegenüber der Staatsanwaltschaft nicht, da die eben ein "berechtigtes Interesse" an der Herausgabe der Daten haben. Also kein Problem der DSGVO sondern ein Problem der Ermittlungsbehörden bzw. der Staatsanwaltschaft als "Auftraggeber der Ermittlung" die sich einfach Arbeit / Aufwand sparen wollen.


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