Ergibt das Sinn? (Forum)

harie (ohne R), Tuesday, 11.02.2020, 14:38 (vor 1508 Tagen) @ Kraiburger

Ist diese Gebührenordnung für mich denn als Privatperson bindend?

Grundsätzlich ist doch ein Geschäftsvorgang erst dann bindend, wenn ich als Geschäftstreibender meinen Akt des Willens deutlich vollzogen habe, zB durch eine Bestellung im Internet oder dem Kauf eines Artikels im Supermarkt.

Ein Freiheitsentzug gegen meinen Willen entspricht doch genau dem Gegenteil eines gültigen Geschäftsvertrags? Wer ist denn "Geschäftspartner" und Schuldner dieses Vertragsverhältnisses? Aus welchem Zwang heraus habe ich denn überhaupt ein Vertragsverhältnis mit ihm?

Das ist wie Falschparken. In dem Du eine widerrechtliche Handlung begehst die das Einschreiten der Polizei erfordert hast du Dich bereits mit den möglichen Folgen einverstanden erklärt.

Du bekommst einen Kostenbescheid mit begründeter Auflistung der einzelnen Maßnahmen und kannst dagegen ganz oder in Teilen Widerspruch einlegen. Bei Bedarf wird eben gerichtlich geklärt ob die Maßnahmen im berechneten Umfang tatsächlich nötig waren.


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